Geschäftsführer von Pflegedienst wegen Untreue verurteilt

Das Amtsgericht Northeim hat den früheren Geschäftsführer eines Pflegedienstes aus dem Landkreis Northeim wegen Untreue in 64 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das berichtet NDR 1 Niedersachsen. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, sagte ein Justizsprecher. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der 45-Jährige von einem Konto der von ihm geführten Gesellschaft zahlreiche Beträge abgehoben und für sich verwendet hatte. Inzwischen hat der Angeklagte eine Wiedergutmachung in Höhe von rund 46.000 Euro geleistet. Der Angeklagte habe sich in dem Prozess im Wesentlichen geständig gezeigt. Er habe angegeben, dass er irgendwann den Überblick verloren habe. Seit 2016 habe er keinerlei Buchhaltung und Buchführung mehr betrieben.
