Erschossene Ehefrau: Nebenklage legt Revision gegen Urteil ein
Das Gerichtsverfahren um eine gewaltsam getötete Frau aus Einbeck (Landkreis Northeim) wird fortgesetzt. Die Anwältin der Angehörigen hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen eingelegt. Die Angehörigen hatten lebenslängliche Haft für den verurteilten Ehemann gefordert. Der 51-Jährige hatte nach Ansicht des Gerichts im April 2020 seine schlafende Ehefrau heimtückisch erschossen. Wegen möglicher verminderter Schuld erhielt der Mann aus Einbeck aber nicht lebenslänglich, sondern 13 Jahre Haft wegen Mordes. Der Bundesgerichtshof muss dieses Urteil nun überprüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls lebenslänglich gefordert. Ein Sprecher erklärte aber, dass die Behörde keine Revision einlegen werde.
