Ehemalige Bürgermeisterin kann Nebeneinkünfte behalten
Die ehemalige Bürgermeistern von Bad Sachsa, Helene Hoffmann (SPD), muss ihre Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeiten nicht zurückzahlen. Das hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und damit ein vor vier Jahren gefälltes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen aufgehoben. Die Göttiger Richter sahen die Aufsichtsratstätigkeiten bei den Stadtwerken, der Bädergesellschaft, der Wasserversorgung Südharz und den Wirtschaftsbetriebe als Teil der Aufgabe einer Bürgermeisterin, die Einnahmen seien darum an die Kommune abzugeben. Diese Auffassung teilten die Lüneburger Richter nicht.
