BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe für Mord in Salzgitter
Die lebenslange Haftstrafe für einen Mord in einem Hinterhof in Salzgitter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat die Revision des Angeklagten zum überwiegenden Teil verworfen.
Das Braunschweiger Landgericht hatte den 34 Jahre alten Mann im Februar wegen Mordes verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Täter im Januar 2019 auf einem Parkplatz auf den Lebensgefährten seiner Schwester schoss. Der 25-Jährige starb später im Krankenhaus. Für das Gericht war das klare Ziel der Tat die Wiederherstellung der Ehre der muslimischen Familie. Der Angeklagte habe die Beziehung der Schwester zu einem Christen nicht toleriert.
Fall geht erneut ans Landgericht
Trotz der BGH-Entscheidung muss das Landgericht den Fall erneut verhandeln. Dabei geht es um die besondere Schwere der Schuld. Diese spielt bei einer lebenslangen Haft eine Rolle, wenn nach 15 Jahren eine Aussetzung zur Bewährung geprüft wirAlld. Das Urteil sei nicht tragfähig begründet worden, teilte das BGH mit. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
