Urteil: Altenheim in Uslar muss Kontrolleure hereinlassen
Ein Altenheim in Uslar (Landkreis Northeim) muss den Besuch einer Expertenkommission des Landes zulassen. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies am Mittwoch eine entsprechende Klage der Betreiberin ab.
Diese hatte sich gegen den Kontrollbesuch gewehrt. Die Fachleute wollten in ihrer Einrichtung überprüfen, wie zum Beispiel mit Dementen umgegangen wird. Der Anwalt der Klägerin hatte unter anderem argumentiert, dass in dem Heim gar keine Demenzkranken leben würden - deswegen hätte die Kommission kein Besuchsrecht.
Richter widersprechen den Aussagen der Heimleiterin
Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Dass in dem Heim auch Demenzkranke leben, daran habe er keine Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter. Unter anderem ein Besuch im Jahr 2010 habe das gezeigt. Die Expertenkommission habe außerdem einen Brief geschickt - mit einem Besuchstermin. Unangekündigt wäre der Besuch also nicht gewesen.
Erst dritter Fall dieser Art
Ob das Altenheim nun in die nächste Instanz geht, ist offen. Die Kosten dieses dreijährigen Verfahrens muss die Einrichtung in Uslar erst einmal tragen. Bisher gab es in Niedersachsen nur zwei ähnliche Gerichtsverfahren, in beiden Fällen durfte die Kommission des Landes am Ende die Heime besuchen.
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