Abgasskandal: VW droht Niederlage vor dem BGH
Bislang gibt es im VW-Dieselskandal kein höchstrichterliches Grundsatzurteil. Das ändert sich nun. Am Dienstag hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals mit dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen befasst. Nach dem ersten Verhandlungstag kann sich der Kläger Hoffnung machen: Die obersten Richter zeigten sich in einer vorläufigen Einschätzung skeptisch gegenüber der Darstellung von Volkswagen, Diesel-Besitzern sei durch die unzulässige Abgastechnik in ihren Fahrzeugen kein Schaden entstanden.
Kläger verlangt den vollen Kaufpreis
In dem Verfahren in Karlsruhe geht es um mögliche Schadenersatzansprüche eines Autokäufers gegen den Wolfsburger Autobauer. Der Kläger hatte das gebrauchte VW-Dieselfahrzeug Anfang 2014 bei einem Autohändler gekauft und 31.500 Euro dafür bezahlt. Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung will er den Gebrauchtwagen zurückgeben und den vollen Kaufpreis wiederhaben.
VW: Der Kauf allein ist keine Schädigung
Volkswagen wiederum sieht Teile einer ersten Einschätzung des BGH kritisch. "Entgegen der vorläufigen Ansicht des BGH sind wir nicht der Ansicht, dass allein der Kauf eines Fahrzeugs schon eine Schädigung darstellt", erklärte ein Sprecher des Konzerns am Dienstag. Die Dieselwagen seien stets nutzbar gewesen - das Risiko einer Stilllegung habe "zu keiner Zeit bestanden". Zustimmung gab es für die Andeutung der Karlsruher Richter, bei betroffenen Kunden müsse zumindest ein Betrag für die Nutzung der Autos verrechnet werden.
OLG spricht Kläger Teil des Geldes zu
Das zunächst zuständige Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage abgewiesen, in der nächsthöheren Instanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dem Kläger dann einen Teil des Geldes zugesprochen. Gegen dieses Urteil vom Juni 2019 hatten beide Seiten Revision eingelegt. Das Urteil des BGH wird für den 25. Mai erwartet.
