70.000 Euro unterschlagen: Ex-Rathausmitarbeiter verurteilt
70.000 Euro hat ein Mitarbeiter der Göttinger Sozialbehörde unterschlagen. Deshalb verurteilte ihn das Amtsgericht nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Der 45-Jährige war dafür zuständig, dass Asylbewerber ihr Geld bekommen. Weil nicht alle ein Konto haben, können sie über ein Chip-System Bargeld an einem Automaten im Neuen Rathaus abheben. Der Mitarbeiter der Sozialbehörde hat einfach eine Chipkarte aufgeladen und freischalten lassen. Die Kollegen haben das offenbar nicht genau geprüft, "sie haben mir vertraut", sagte der Angeklagte.
Verurteilter muss 70.000 Euro zurückzahlen
Im Juli 2018 ging er das erste Mal frühmorgens, als noch kein Betrieb herrschte, zum Geldautomaten und hob mit der tags zuvor aufgeladenen Chipkarte knapp 2.000 Euro ab. In der Folgezeit verschaffte er sich auf diese Weise ein- bis zweimal im Monat Geldbeträge von jeweils bis zu 4.000 Euro. Bei einer Kontrolle der Zahlungsjournale fiel die ungewöhnliche Uhrzeit und damit auch der Betrug auf. Daraufhin wurden die Aufnahmen der Überwachungskamera im Foyer ausgewertet. Kurz darauf wurde der Rathausmitarbeiter zum Gespräch geladen. "Ich habe sofort alles gestanden und eingeräumt", sagte der Angeklagte. Er habe private Schulden und Existenzängste gehabt, sagte der 45-jährige zur Begründung für seine Taten. Nun ist er seinen Job los und muss die 70.000 Euro zurückzahlen.
Nicht der erste Fall von Untreue
Es ist ein weiterer Untreuefall im Fachbereich Soziales in Göttingen innerhalb der vergangenen zehn Jahre. 2015 verurteilte das Amtsgericht Göttingen eine Ex-Behördenmitarbeiterin wegen gewerbsmäßiger Untreue. Drei Jahre zuvor stand ein Sachbearbeiter vor Gericht, weil er über vier Jahre hinweg knapp 54.000 Euro auf private Konten umgeleitet hatte.
