Zu lange Verfahren: Drei Tatverdächtige aus U-Haft entlassen
In Niedersachsen sind wegen zu langer Verfahren der Justiz in den vergangenen Jahren mehrere Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen worden. In diesen Fällen wurde die Sechs-Monats-Frist überschritten.
Wird Untersuchungshaft angeordnet, muss die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens spätestens nach sechs Monaten begonnen haben, wie das Niedersächsische Justizministerium mitteilte. Andernfalls könne laut Strafprozessordnung die Untersuchungshaft nur in Ausnahmefällen weiter vollzogen werden.
Richter sprechen von generellen Missständen
2019, 2021 und in diesem Halbjahr war es laut Ministerium jeweils einmal der Fall, dass Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen werden mussten. Dabei ging es um die Tatvorwürfe des Handelns mit Betäubungsmitteln und um Vermögensdelikte wie etwa Diebstahl. In Bremen waren im Mai sogar drei des Mordes verdächtige Männer wegen überlangen Wartens auf ihren Prozess aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte die Verzögerung mit der komplizierten Einarbeitung in den Fall begründet. Der Bremische Richterbund sah die Fristüberschreitung als Zeichen für generelle Missstände und Überlastung der Gerichte.