Ein Schild weist eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale aus. © picture alliance/dpa Foto: Jan Woitas

Wintersemester: Welche Unterstützung bekommen Studierende?

Stand: 01.10.2022 09:41 Uhr

Am 1. Oktober beginnt das Wintersemester 2022/2023, das viele junge Menschen vor große Herausforderungen und Probleme stellt. Denn das Leben wird zurzeit gerade auch für Studierende immer teurer.

Einer aktuellen Analyse des Moses Mendelssohn Instituts zufolge beträgt die durchschnittliche Monatsmiete für ein WG-Zimmer in Deutschland zurzeit 11,4 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Einen besonders hohen Anstieg gab es demnach zum Beispiel mit 18,2 Prozent in Lüneburg. Viele Abschlagszahlungen für Energie seien dabei noch gar nicht an das aktuelle und erwartete Preisniveau angepasst - vermutlich verschlechtert sich die Situation für Studierende also bald noch weiter.

Es droht "eine existenzielle soziale Notlage"

Für Studierende bedeuten die höheren Mieten eine erhebliche Zusatzbelastung. Schon jetzt machen die Wohnkosten laut Moses Mendelssohn Institut einen Großteil ihres verfügbaren Budgets aus. Den Studierenden, die vielfach schon durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie massiv belastet worden seien, drohe nun "eine existenzielle soziale Notlage", so Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. Er fordert deshalb eine weitere BAföG-Erhöhung. Zurzeit gibt es zur Entlastung von Studierenden bereits die Energiepauschale und den Heizkostenzuschuss.

Heizkostenzuschuss und Energiepauschale

Am 2. Februar 2022 wurde der Heizkostenzuschuss für Auszubildende und Studierende beschlossen, die BAföG oder beim Aufstiegs-BAföG (AFBG) einen Unterhaltsbeitrag empfangen. Der einmalige Zuschuss beträgt pauschal 230 Euro. Wer neben dem Studium arbeitet (zum Beispiel als Minijobber oder Werkstudent) und in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht), bekommt 300 Euro Energiepauschale. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Die wichtigsten Infos zum Heizkostenzuschuss finden Studierende hier:

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Menschen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 (für den ersten Heizkostenzuschuss) bzw. von September 2022 bis Dezember 2022 (für den zweiten Heizkostenzuschuss) Wohngeld bekommen haben, Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen, sowie Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, erhalten automatisch die Heizkostenzuschüsse.

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