Urteil: Klage von Ex-Kommissar auf höheres Ruhegehalt abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage auf ein höheres Ruhegehalt eines Ex-Kommissars aus Salzgitter abgelehnt. Der Mann musste im Dienst kinderpornografisches Material sichten.
Der 46-Jährige hatte dagegen geklagt, dass die psychischen Folgen aus seiner Arbeit nicht als Dienstunfall anerkannt wurden. Die Richterinnen und Richter begründeten ihr Urteil am Donnerstag damit, dass ein Dienstunfall nach dem Niedersächsischem Beamtengesetz plötzlich geschehen muss. Im Falle des 46-Jährigen seien Symptome wie Schlaflosigkeit und Albträume aber erst nach Wochen aufgetreten. Eine konkrete einzelne Sichtung konnte demnach nicht allein als krankheitsauslösend und damit als ein plötzliches Ereignis identifiziert werden. Dennoch sagte die Richterin, dass die Belastung des Ex-Kommissars plausibel sei. Der Kläger, der aufgrund der psychischen Folgen in den Vorruhestand versetzt worden ist, beteuerte, dass es ein ganz spezielles Video war, das ihn bis heute in seine Träume verfolgt.
Gutachter attestierte psychische Störung
Der ehemalige Beamte der Polizei in Salzgitter musste vier Monate lang Videos und Fotos mit teils schweren sexuellen Misshandlungen an Kindern sichten - über mehrere Stunden am Tag. Ein unabhängiger Gutachter attestierte ihm eine Stress-assoziierte Störung. Weil das bisher nicht als Dienstunfall anerkannt wurde, der auch ein höheres Ruhegehalt bedeuten würde, reichte der Ex-Kommissar Klage vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig ein. Das Gericht hätte auf Dienstunfall entscheiden können, wenn psychische Erkrankungen als Berufskrankheit gelten würden. Laut Bundesverordnung tun sie dies jedoch nicht. Das sollte sich künftig ändern, meinte auch das Gericht am Donnerstag.
Gewerkschaft fordert höhere finanzielle Kompensation
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bestätigt, dass sich Krankheitssymptome häufig erst geraume Zeit nach einem Trauma zeigten. Die Gewerkschaft fordert eine höhere finanzielle Kompensation für Beamtinnen und Beamten, die im Deliktfeld Kinderpornografie ermitteln - und mehr Wertschätzung für ihre Arbeit. Dafür wollte auch der Ex-Polizist aus Salzgitter vor Gericht streiten.
