Unterrichtungspflicht des Landtags: Gerichtshof prüft Klage
Gibt es bei der Umsetzung der Corona-Verordnungen ein Demokratie-Defizit? Darüber verhandelt der Staatsgerichtshof, Niedersachsens höchstes Verfassungsgericht nach Klage von Grünen und FDP.
Hauptaspekt des mündlichen Verfahrensauftakts am Donnerstag war, inwiefern das Parlament über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnungen vorab informiert werden muss. Die Landesregierung hatte zwar bereits im Frühsommer auf entsprechende Kritik und Klageandrohungen reagiert und informiert seitdem den Landtag über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnungen im Vorfeld. Eine Verpflichtung dazu sieht sie aber weiterhin ausdrücklich nicht - und genau deshalb hielten Grüne und FDP, wie sie erklärten, auch an ihrer Klage fest.
Nur ungenügende Informationen bis Ende Mai?
Konkret beklagen sie, dass im April und Mai drei Verordnungen erlassen wurden, bei denen möglicherweise die Unterrichtungspflicht des Landtags nicht erfüllt wurde - entgegen der Landesverfassung. Die Opposition sieht sich - gerade zu Beginn der Corona-Krise - von der Landesregierung ungenügend informiert und eingebunden.
Staatskanzlei verweist auf Zeitdruck
Staatskanzleichef Jörg Mielke verwies am Donnerstag vor Gericht auf den Zeitdruck, unter dem die Verordnungen entstehen. Da diese innerhalb weniger Wochen stets aktualisiert würden und nichts für lange Zeit festschrieben, sei die Parlamentsbeteiligung über die regelmäßigen Landtagssitzungen gewährleistet gewesen.
Entscheidung für März erwartet
Thomas Smollich, Präsident des Staatsgerichtshofs, machte bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag deutlich, dass der Landtag über eine Verordnung dieser Tragweite auf jeden Fall hätte informiert werden müssen, um die Möglichkeit der Einflussnahme zu erhalten. Ob diese Pflicht angesichts der Kurzfristigkeit bei den Corona-Verordnungen notfalls auch mit der Veröffentlichung erfüllt sein kann, ist einer der Punkte, den das Gericht nun prüfen muss. Eine Entscheidung will der Staatsgerichtshof am 9. März verkünden.
