Schulen: Widerstand gegen Corona-Maßnahmen sorgt für Unruhe
Einige Eltern sind mit den Corona-Maßnahmen an Niedersachsens Schulen nicht einverstanden. Manche lassen ihre Wut an Schulleitungen und Lehrkräften aus. Das Ministerium gibt den Schulen Rückendeckung.
Mit zweifelhaften Attesten versuchten einige Eltern eine Befreiung von der Präsenz-, Test- oder Maskenpflicht zu erwirken und drohten Schulleitungen mit Klagen, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Es gebe auch Fälle, in denen Schulleitungen und Lehrkräfte Drohmails erhielten oder persönlich beschimpft würden. "Es geht um Einzelfälle, jeder ist allerdings einer zu viel", sagte der Sprecher. Zahlen zu den Vorfällen nannte das Ministerium nicht.
Tonne: Vorfälle gefährden den Schulfrieden
Bereits Mitte September hatte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) in einem Brief Schulleitungen und Lehrkräften Rückendeckung zugesichert. Darin heißt es, dass zulässige Kritik, Proteste und Demonstrationen zuletzt unter anderem in Sachbeschädigungen an den Schulen, Beleidigungen und Verletzungen des Hausrechts gemündet seien. Die Vorfälle gefährdeten den Schulfrieden. Tonne rief Schulleitungen dazu auf, sich Rat von der Polizei zu holen und bei Straftaten auch Anzeige zu erstatten.
Kräftezehrende Diskussionen mit Maßnahmen-Gegnern
Die Vorsitzende des Schulleitungsverbands, Andrea Kunkel, sagte, dass die Auseinandersetzung mit Eltern, die ihre Kinder nicht testen wollen, viel Kraft im Alltag raube. Seit den Sommerferien gilt in Niedersachsen wieder Präsenzpflicht an Schulen. Wer nicht kommt, weil er oder sie keine Corona-Selbsttests machen will, wird nach Angaben des Kultusministeriums wie ein "Schulschwänzer" behandelt.
28 Verfahren am OVG - keiner im Eilverfahren erfolgreich
Am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg gab es in diesem Jahr 28 Verfahren, in denen es vor um die Test- oder Maskenpflicht an Schulen ging. In keinem Fall waren die Antragsteller im Eilverfahren erfolgreich. Über einen weiteren Antrag, der sich gegen die Maskenpflicht an Schulen in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung richtet, muss das OVG noch entscheiden. Die Richter hatten in ihren jüngsten Beschlüssen deutlich gemacht, dass die Maskenpflicht an Schulen nur so lange zu rechtfertigen sei, wie eine Überlastung des Gesundheitssystems wegen einer zu großen Anzahl an Corona-Patienten drohe.
Maskenpflicht bleibt zunächst bis zu den Herbstferien
Ein Sprecher des Kultusministeriums hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass die aktuell gültigen Maskenregeln mindestens bis zu den Herbstferien beibehalten werden. Das bedeutet, dass nur die ersten und zweiten Klassen die Maske im Unterricht abnehmen dürfen. Nach den Ferien werde das Infektionsgeschehen dann neu bewertet. Um potenziell infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien schneller zu identifizieren, stehen in der ersten Schulwoche im November wieder tägliche Corona-Selbsttests an. Danach sollen alle nicht Genesenen und Ungeimpften wie gehabt dreimal pro Woche getestet werden.
