Säugling verhungert: Landgericht Verden spricht Mutter frei
Das Landgericht Verden hat im Fall eines verhungerten Säuglings die Mutter freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen die Frau gefordert.
"Man konnte ihr den Tötungsversuch nicht nachweisen", sagte die Sprecherin des Gerichts am Dienstag. Die Frau hatte sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen verantworten müssen. Ihr Sohn war Ende April 2019 auf die Welt gekommen. Als das Baby zwei Wochen nach der Geburt dehydriert ins Krankenhaus kam, soll es 1.130 Gramm weniger gewogen haben als bei der Geburt. Schließlich versagten die Organe des Kindes.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Der Anklage zufolge soll die Frau ihren Sohn bei sechs täglichen Mahlzeiten lediglich mit je 20 Milliliter statt der mindestens 100 Milliliter Säuglingsmilch versorgt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungs-Strafe wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der Prozess gegen sie hatte im November begonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.