Osterfeuer unwahrscheinlich - Land plant keine Ausnahmen
Wegen der Corona-Pandemie haben bereits mehrere Regionen auch für dieses Jahr die traditionellen Osterfeuer abgesagt. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geldbuße.
Osterfeuer gehören eigentlich zu Ostern wie bunte Eier und Schokoladen-Osterhasen. Traditionell werden die meisten Feuer am Sonnabend vor Ostern zum Einbruch der Dämmerung entzündet. In diesem Jahr wird daraus aber vielerorts nichts. Grund ist - wie bereits im Vorjahr - die Corona-Pandemie. "Bei einem Osterfeuer handelt es sich typischerweise um eine Veranstaltung", teilte das für Brauchtum zuständige Innenministerium in Hannover mit. Diese seien nach der geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 28. März nicht zulässig.
Sozialministerium: "Keine Sonderregelung geplant"
Der Karsamstag fällt allerdings erst auf den 3. April. Das für die Corona-Verordnung zuständige Sozialministerium teilte mit: "Eine Sonderregelung für Veranstaltungen zu Ostern ist derzeit nicht geplant." Es verweist zugleich auf die nächsten Bund-Länder-Gespräche am 22. März. Danach müsste die geltende Corona-Verordnung fortgeschrieben werden. Viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen, die grundsätzlich für die Genehmigung der Osterfeuer zuständig sind, wollen nicht so lange auf eine Regelung warten. Sie verständigten sich mit ihren Landkreisen bereits darauf, dass es in diesem Jahr keine Osterfeuer geben wird.
"Gesellige Zusammenkünfte vermeiden, wo es nur geht"
Die Lage lasse das nicht zu, sagte etwa Michael Kiehl, Erster Kreisrat in der Grafschaft Bentheim. "Wir müssen uns geduldig zeigen und weiterhin gesellige Zusammenkünfte vermeiden, wo es eben nur geht." Auch in Wilhelmshaven wird so argumentiert. "Um eine Verbreitung des Coronavirus effektiv zu verhindern, gilt es weiterhin, die Kontakte so gering wie möglich zu halten", begründete Ordnungsamtsleiter Ralf Janßen das bereits Anfang März ausgesprochene Verbot der Stadt. Heiko Blume, Landrat im Landkreis Uelzen, verweist auf die möglichen Folgen. Es sei absehbar, dass Zusammentreffen größerer Menschengruppen am Osterwochenende Anfang April im Hinblick auf das Infektionsgeschehen "nicht verantwortbar" sein werden, sagte der CDU-Politiker bereits Anfang Februar.
Aufgeschichtete Holzhaufen müssen entsorgt werden
Von der Stadt Braunschweig heißt es, man gehe momentan davon aus, "dass Osterfeuer nicht stattfinden können". Die Stadt bittet Vereine und Gruppen, "keine Vorbereitungen für ein Osterfeuer zu treffen und insbesondere keinen Grün- und Strauchschnitt auf den Osterfeuerplätzen zu sammeln." Allgemein gilt: Wer bereits begonnen hatte, entsprechende Holzhaufen aufzuschichten, muss diese ordnungsgemäß entsorgen. Darauf weist etwa die Grafschafter Kreisbehörde hin. Wer sie trotzdem verbrennt, müsse mit einer Geldbuße rechnen, hieß es. Die Stadt Göttingen weist darauf hin, dass an den bekannten Osterfeuer-Plätzen kein Grünschnitt abgelegt werden darf. Wer illegal seinen Grünabfall entsorgt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
