Niedersachsen setzt Ersatzfreiheitsstrafen vorerst aus
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, kann dafür ins Gefängnis kommen. Bis Februar stellt Niedersachsen diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen der Pandemie zurück.
Es bestehe die Gefahr, dass die Omikron-Variante in die Justizvollzugsanstalten eingeschleppt werde, teilte das niedersächsische Justizministerium mit. Dieses Risiko müsse in der aktuellen pandemischen Lage so gering wie möglich gehalten werden. In den vergangenen Monaten habe es immer wieder kurzzeitige Vollstreckungsaufschübe gegeben, so das Ministerium.
Kein Straferlass, nur Aufschub
Der Aufschub bedeute keinen Straferlass, sagte ein Sprecher. Die Vollstreckung der Strafen werde zeitnah nachgeholt. Nach Schätzungen des Ministeriums dürften von dem vorübergehenden Aufschub landesweit rund 55 Menschen pro Monat betroffen sein. Derzeit seien rund 4.400 Menschen in niedersächsischen Gefängnissen inhaftiert.
