Niedersachsen: Das gilt bis 14. Februar für Schule und Kita
Stand: 21.01.2021 11:48 Uhr
Seit Anfang Januar gelten für Niedersachsens Schulen und Kitas neue Regeln. Die werden nun bis Mitte Februar verlängert - mit einer Ergänzung für Grundschulen und Abschlussklassen.
- Grundschüler sind am 18. Januar ins Szenario B gegangen. Das hat die Landesregierung mit der erneuten Verlängerung des Lockdowns angepasst. Ab 21. Januar ist die Präsenzpflicht für Grundschülerinnen und Grundschüler aufgehoben. Eltern entscheiden, ob ihre Kinder in den Klassen oder im Homeschooling lernen. Von 8 bis 13 Uhr soll eine Notbetreuung in der Schule angeboten werden.
- Für alle Jahrgänge der weiterführenden Schulen (Sekundarbereiche I und II) und Berufsschulen, die im laufenden Schuljahr keine Abschlussprüfungen haben, hat am 11. Januar das Distanzlernen begonnen - und sie bleiben auch in diesem Szenario C. Für die Jahrgänge 5 und 6 soll aber eine Notbetreuung angeboten werden.
- Abiturjahrgänge und Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10 befinden sich seit dem 11. Januar im Szenario B und lernen in aufgeteilten Gruppen abwechselnd zu Hause und in der Schule. Auch hier ist die Präsenzpflicht ausgesetzt. Ausnahme: Klassenarbeiten werden in der Schule geschrieben, wie Grant Hendrik Tonne auf der Pressekonferenz mitteilte.
- Alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Dabei wird nicht zwischen Primar- und Sekundarbereich unterschieden. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Eine Teilung der ohnehin kleineren Lerngruppen ist laut Kultusministerium nur dann erforderlich, wenn die Raumgröße das Einhalten des Mindestabstands ansonsten nicht zulässt.
- Voraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass "mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist". Auch die Betreuung in besonderen Härtefällen ist möglich: etwa aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls oder bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens einen Erziehungsberechtigten.
- Generell gilt wie bisher: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Bereichen der Schule zu tragen, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Sie kann im Szenario B beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. Das Schreiben unbedingt notwendiger Klausuren ist auch in den Szenarien B und C möglich - immer unter Wahrung des Abstandsgebotes in ausreichend großen Räumen.
- Alle Regelungen gelten vorerst bis zum 14. Februar.
- Alle Prüfungen für den Haupt-, Real-, und Förderschulabschluss werden stattfinden, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) ankündigte. Das gelte auch für das Abitur. Dabei solle "intensiv an der Sicherstellung der zentralen Abiturprüfung" gearbeitet werden. Aber auch dezentrale Prüfungen seien denkbar - angepasst an die tatsächlichen Lerninhalte. Jedem Schüler solle eine faire Prüfung gewährt werden, heißt es.
- Die Kitas in Niedersachsen haben am 11. Januar auf Notbetrieb umgestellt. Damit sind nur noch 50 Prozent der Plätze verfügbar. Das heißt für Krippen maximal acht Kinder, für Kindergärten maximal zwölf Kinder pro Gruppe. Bei Bedarf werde das Angebot erweitert, heißt es aus dem Kultusministerium.
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- Die Voraussetzungen für die Notbetreuung in den Kitas sind ähnlich wie die für die Schulen. Allerdings sollen verstärkt die pädagogische Notwendigkeit und auch das schulvorbereitende letzte Kindergartenjahr in den Fokus rücken und so eine Betreuung dieser Kinder ermöglichen. Kultusminister Tonne kündigte eine neue Verordnung dazu an.
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