Neue Vorgaben erschweren Scheunenpartys in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat die gesetzlichen Vorgaben für Partys in Scheunen und Hallen geändert. Landjugendvereine bekommen dadurch keine Genehmigung mehr für große Feste.
Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben sind die Auflagen für Statik und Brandschutz bei Scheunenpartys höher als früher. Das bekommt etwa die Landjugend in der Grafschaft Bentheim zu spüren. Die wollte ihre nächste große Feier eigentlich in der Reithalle in Wietmarschen ausrichten. Vor der Gesetzesänderung genehmigte der Landkreis die Partys in einem vereinfachten Verfahren. Das ist so aber nicht mehr möglich.
Bauministerium: Scheunenpartys soll es weiterhin geben
Nach Angaben des Landkreises sind in der Grafschaft Bentheim insgesamt neun große Partys mit bis zu 3.000 Gästen betroffen. Fallen die Partys aus, gehen der Landjugend wichtige Einnahmen für das Vereinsleben verloren. Ein Sprecher des niedersächsischen Bauministeriums sagte, dass es unbedingt weiterhin Scheunenfeste geben solle. Möglichkeiten dafür würden den Landkreisen jetzt in einem Schreiben mitgeteilt.