Mit Aufnahme ins Jagdrecht entfällt Wolfsverordnung
Das Land Niedersachsen wird mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht seine Wolfsverordnung außer Kraft setzen. Die Vorschriften wären sonst schlicht doppelt vorhanden, so das Umweltministerium.
Voraussichtlich im Juni werde die Verordnung mit der Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Landtag aufgehoben. "Das, was wir bisher in der Wolfsverordnung geregelt haben, bekommt so noch einmal einen höheren Rang", sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD) am Dienstag in Hannover. Wo es zu großen Konflikten zwischen Menschen und Wölfen komme, brauche es ein gutes Instrumentarium: "Unser Grundsatz bleibt: zuerst kommt immer der Herdenschutz. Und da, wo der nicht mehr greift, muss es rechtlich sauber möglich bleiben, einzelne Tiere aus besonders auffälligen Rudeln zu schießen."
Jagdbehörden werden stärker eingebunden
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen obliege wie bisher den unteren Naturschutzbehörden. Durch die Aufnahme ins Jagdrecht ändere sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der Entnahmegenehmigung die Jagdbehörden stärker eingebunden werden.
Schlagwörter zu diesem Artikel
Wildtiere
