Havliza: Elektronische Fußfessel ist unverzichtbares Mittel
Niedersachsens Justizministerin begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur elektronischen Fußfessel. Das Gericht hält den Einsatz der Fußfessel für vereinbar mit dem Grundgesetz.
"Für die Überwachung ist die elektronische Fußfessel ein unverzichtbares Mittel", teilte Barbara Havliza (CDU) unmittelbar nach dem Urteil mit. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei daher sehr zu begrüßen. Sexual- und Gewalttätern, bei denen die Gefahr weiterer Straftaten bestünde, könnten so nach Verbüßung ihrer Strafe ortsbegrenzende Weisungen erteilt werden. In Niedersachsen wird die elektronische Fußfessel derzeit bei vier Menschen eingesetzt.
Mehr Fußfesseln in Niedersachsen?
Havliza kündigte an, die Möglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung mittels Fußfesseln in Niedersachsen künftig in einem weiteren Rahmen nutzen zu wollen, zum Beispiel für Strafgefangene in Haftlockerungen. Einen entsprechenden Entwurf zur Gesetzesänderung sei bereits auf dem Weg.
