Gericht kann Corona-Testpflicht für Verhandlungen verhängen
Gerichte können die Teilnahme an Prozessen auch für Geimpfte von einem negativen Corona-Test abhängig machen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
Das OLG hat damit eine entsprechende Beschwerde aus einem Verfahren am Landgericht Hannover verworfen. Dort hatte eine Richterin vor Beginn einer mehrtägigen Strafverhandlung angeordnet, dass Zuschauer, Zeugen und auch Verfahrensbeteiligte den Sitzungssaal nur mit tagesaktuellem negativen Schnelltest betreten dürfen. Dagegen hatten sich die Verteidiger mit der Begründung gewandt, sie seien vollständig geimpft. (AZ.: 2 Ws 230/21) Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde als unbegründet zurück.
OLG: Gerichte müssen Corona-Tests nicht anordnen - aber...
In dem bereits Anfang August getroffenen Beschluss, der an diesem Freitag öffentlich wurde, stellt der Senat des OLG zwar heraus, dass Gerichte nicht verpflichtet sind, Corona-Tests auch für vollständig geimpfte Verfahrensbeteiligte anzuordnen. Der entsprechende Beschluss sei aber auch nicht zu beanstanden. Die Einschätzung der Richterin am Landgericht Hannover, dass Tests geeignet seien, das Ansteckungsrisiko zu verringern, entspreche der Einschätzung des Robert Koch-Instituts, hieß es. "Eine weitere Beschwerde ist gegen diese Entscheidung nicht statthaft", teilte das OLG mit.
Vorgehen nicht unverhältnismäßig
Das Oberlandesgericht bezieht sich auch auf das Gerichtsverfassungsgesetz. Demnach haben Gerichte diejenigen Maßnahmen zu treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Trotz einer eingeschränkten Aussagekraft von Schnelltests sei das Vorgehen angesichts der Vielzahl der Teilnehmer an einer Strafverhandlung, der langen Dauer der Sitzungen und der Verbreitung der sogenannten Delta-Variante nicht unverhältnismäßig -
