FFP2-Pflicht in Heimen: Niedersachsen will mehr Flexibilität
Niedersachsen setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass die Länder die Maskenpflicht in Pflege- und Behinderteneinrichtungen lockern dürfen. Seit dem 1. Oktober müssen Bewohner eine FFP2-Maske tragen.
Wie das Gesundheitsministerium in Hannover am Freitag mitteilte, hat das Land Niedersachsen im Bundesrat einen Vorschlag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Demnach soll es den Ländern erlaubt werden, in ihren Corona-Verordnungen einzelne Personengruppen in bestimmten Situationen von der FFP2-Maskenpflicht auszunehmen.
Kritik von Verbänden an strenger FFP2-Maskenpflicht
Seit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen alle Menschen, die sich in Krankenhäusern und Rehakliniken sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen aufhalten, durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Das gilt für Beschäftigte, aber auch für Bewohnerinnen und Bewohner - etwa in Gemeinschaftsräumen. Ausgenommen ist das eigene Zimmer. Gleiches gilt für Werkstätten der Behindertenhilfe. Wohlfahrts- und Seniorenverbände hatten die Regelung bereits vor Inkrafttreten scharf kritisiert. "Niemandem sonst wird zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine FFP2-Maske zu tragen", hieß es etwa von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.
Behrens: Maskenpflicht belastet Menschen mit Behinderung
Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte, der Schutz besonders gefährdeter Gruppen genieße im Infektionsschutzgesetz des Bundes zu Recht einen hohen Stellenwert. Die FFP2-Maskenpflicht sei aber deutlich zu unflexibel geregelt. Das bedeute für Menschen mit Behinderung sowie für Beschäftigte und Bewohner in Pflegeheimen erhebliche Belastungen im Alltag.
