Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt in Niedersachsen
Die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht nächtliche Ausgangssperren für Gebiete mit besonders hohen Inzidenzwerten vor. Die neuen Regeln sind am Montag in Kraft getreten.
Die Landesregierung appelliert an Bürgerinnen und Bürger, über die Osterferien möglichst zu Hause zu bleiben und Orte zu meiden, an denen viele Menschen zusammenkommen. Polizei und Ordnungsämter würden die Kontrollen rund um touristische Ziele verstärken, so die Ankündigung.
Keine Ansammlungen über Ostern erlaubt
Über die Ostertage, also vom 2. bis 5. April, gilt ein sogenanntes Ansammlungsverbot - auch dann, wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten. Nicht unter das Verbot fallen etwa Gottesdienste oder Warteschlangen vor Geschäften. "Notwendig ist ein Mindestmaß an sozialer Gemeinsamkeit", heißt es aus der Staatskanzlei. Eine Ansammlung definiert die Staatskanzlei wie folgt:
"Eine Ansammlung ist ein Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen im Freien oder in geschlossenen Räumen unabhängig davon, ob die Ansammlung zufällig oder vorbereitet stattfindet und welchen Anlass oder Grund sie hat."
"Öffentliches Leben so weit wie irgend möglich herunterfahren"
"Wir müssen jetzt sehr rasch und konsequent alles uns Mögliche dafür tun, um die dritte Welle zu brechen oder zumindest abzuflachen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). "Mit Gesetzen und Verordnungen allein aber werden wir die Sieben-Tages-Inzidenzen nicht absenken können", so Weil. "Wir sind angewiesen auf die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, das öffentliche Leben in Niedersachsen in den nächsten zehn bis vierzehn Tagen so weit wie irgend möglich herunterzufahren."
Ausgangssperre ab Inzidenzwert 100 möglich
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 sollen Ausgangssperren verhängt werden, "sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Gebiet nicht oder nicht mehr hinreichend einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann", wie es heißt. Aber auch schon darunter, ab einer Inzidenz von 100, kann die nächtliche Ausgangssperre verhängt werden. Diese muss aber nicht für einen ganzen Landkreis gelten, sondern kann auch auf einzelne Gemeinden oder Stadtteile begrenzt sein. Die Landkreise sollen bei einer Inzidenz über 100 aber in jedem Fall die Corona-Regeln verschärfen und zum Beispiel die Maskenpflicht ausweiten.
Ein Haushalt - eine weitere Person
Weiterhin gilt: Bei einer Inzidenz über 100 darf sich ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen. Die Kontaktregel für Gebiete unter einem Wert von 100 hat sich dagegen geändert: Hier darf sich ein Haushalt nun mit zwei Personen aus einem Haushalt treffen. Die bisherige Regel, dass sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, war vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gekippt worden. Sogenanntes Terminshopping ist in Hochinzidenzkommunen nicht erlaubt. Kitas arbeiten in Notbetreuung.
Homeoffice erbeten
Gastronomie und Hotellerie bleiben auch nach der verschärften Verordnung geschlossen. Die niedersächsische Wirtschaft wird gebeten, Homeoffice zu ermöglichen und im Präsenzbetrieb dafür zu sorgen, dass medizinische Masken getragen werden.
Modellversuch in 25 Kommunen startet am 6. April
Vom 6. April an sollen in etwa 25 niedersächsischen Kommunen Modellprojekte laufen, in denen erprobt werden soll, ob mithilfe konsequenter Testung und einer digitalen Kontaktnachverfolgung die Öffnung weiterer Bereiche des Einzelhandels, der Kultur und des Sports verantwortet werden kann.
