Das sind die Corona-Regeln in Niedersachsen
In Niedersachsen ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie gewährt weitere Lockerungen in Handel, Schule, Gastronomie und bei privaten Kontakten.
Die neue Corona-Verordnung bildet nach Auskunft der Landesregierung drei verschiedene Szenarien mit jeweils recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche ab: Inzidenzen bis 35 Neuinfektionen, zwischen 35 und 50 sowie Inzidenzen zwischen 50 und 100. Bei Inzidenzen über 100 greife das Infektionsschutzgesetz des Bundes, heißt es in der Verordnung. Liegt der Wert für mindestens fünf Werktage in Folge unter einem der genannten Werte, können Landkreise und kreisfreie Städte die Maßnahmen in ihren Allgemeinverordnungen anpassen. Die meisten niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte weisen zum Teil deutlich geringere und meist sinkende Inzidenzwerte auf. Und deshalb geht es jetzt vor allem um Lockerungen. Alle Einzelheiten finden Sie im nebenstehenden PDF, das Sie auch herunterladen können.
Unter 50: Treffen mit zehn Personen aus drei Haushalten möglich
Viele Menschen in Niedersachsen freuen sich darauf, nach Monaten der Kontaktbeschränkungen wieder mehrere Freunde gleichzeitig treffen zu können. Bei stabilen Werten unter 50 ist es erlaubt, sich mit zehn Personen aus maximal drei verschiedenen Haushalten zu treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis zu zehn Personen zulässig. Die Maskenregel bleibt: Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. In Bus und Bahn aber muss die Maske aufbleiben.
Schulen wechseln ins Szenario A
Ein Großteil der Schulen im Lande nimmt den Präsenz- und Regelbetrieb wieder auf. Heißt: Endlich wieder Unterricht mit Mitschülerinnen und Mitschülern vor Ort. Dies gilt, sobald der Inzidenzwert mindestens fünf Tage in Folge bei weniger als 50 liegt. Die Selbsttestpflicht für Schüler, Lehrkräfte und Schulbedienstete bleibt bestehen, Hygieneregeln und eine Maskenpflicht ebenso. Die Tests müssen zweimal in der Woche vor dem Unterricht zu Hause gemacht werden.
Handel: Unter 35 fällt Kunden-Begrenzung weg
Im Einzelhandel gibt es keine Testpflicht mehr, die Maskenpflicht aber bleibt bestehen. Liegt die Inzidenz über 35, gilt eine Zugangsbeschränkung in Abhängigkeit von der Fläche des Geschäfts. Ab einer Inzidenz von 50 sind Tests wieder verpflichtend.
Lockerungen für Gastronomie, drinnen und draußen
Die Gastronomie darf drinnen und draußen öffnen. Die Testpflicht entfällt nur in der Außengastronomie bei einer Inzidenz unter 50. Draußen sind auch geschlossene private Feiern mit bis zu 50 Personen möglich, bei einer Inzidenz unter 35 erhöht sich die Gästezahl auf 100 - in beiden Fällen müssen alle Beteiligten negative Schnelltests nachweisen. Ab sofort darf auch die Innengastronomie bei einer Inzidenz zwischen 50 und 35 wieder öffnen, wenn auch nur mit halber Gästezahl und mit Testpflicht. Die Maske darf nur am Platz abgenommen werden. Um 23 Uhr ist drinnen in jedem Fall Sperrstunde. Die Einschränkungen sollen entfallen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt.
Bars, Clubs und Diskotheken - es geht wieder los!
Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 fällt das seit Beginn der Pandemie geltende Öffnungsverbot für Bars, Clubs und Diskotheken. Die Betreiber dürfen dann die Hälfte ihrer Gästekapazität ausschöpfen. Voraussetzung für den Zugang ist ein negativer Corona-Test. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss in Bars, Clubs und Diskotheken nicht getragen werden. Außerdem können unter freiem Himmel wieder größere Veranstaltungen wie Konzerte stattfinden. Liegt die Inzidenz unter 50, sind 250 Teilnehmende erlaubt, liegt sie unter 35, dürfen 500 Personen teilnehmen. Mit einer Genehmigung sollen auch mehr Zuschauer möglich werden.
Erleichterungen auch für das Hotelgewerbe
Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, diese Begrenzung entfällt bei einer Inzidenz unter 35. In allen Fällen bleibt es bei der Testpflicht für die Gäste bei Anreise sowie zweimal wöchentlich. Größere Veranstaltungen drinnen und draußen sind möglich, mit Testpflicht und einer Sitzordnung im Schachbrettmuster, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.
Öffnungen bei Museen und Fitnessstudios
Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten öffnen wieder - ohne Testpflicht. Kleine Einschränkung: Bei einer Inzidenz über 35 besteht noch eine 75-prozentige Kapazitätsbegrenzung. Fitnessstudios sind ab einer Inzidenz unter 50 geöffnet und dürfen mit negativem Test besucht werden. Bei Kontaktsport gilt eine Begrenzung auf 30 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 35 reicht ein Hygienekonzept.
Variante aus Indien könnte Aufwärtstrend gefährden
Heiger Scholz, Leiter des niedersächsischen Corona-Krisenstabs, warnte am Freitag trotz der derzeitigen Entspannung der Corona-Lage vor der in Indien entdeckten Virus-Variante. Angesichts ansteigender Infektionszahlen in Großbritannien stelle sich die Frage, ob diese Mutation die sinkende Kurve der Neuinfektionen gefährden könne. "Das scheint der Fall zu sein", sagte Scholz. Insofern werde auf den aktuellen Stufenplan 2.0 mit Lockerungen der Corona-Beschränkungen wohl ein Stufenplan 3.0 folgen, der auch mögliche Auswirkungen der indischen Variante in den Blick nehme.
