Corona-Regeln in Niedersachsen: Verstoß, Bußgeld - und dann?
Immer wieder gibt es Meldungen aus Niedersachsen, dass sich Menschen nicht an die Corona-Regeln gehalten haben. Doch wie geht es danach eigentlich weiter?
Mitte Januar 2021 feierten die Zwillinge Mario und Vanessa aus Hameln ihren neunten Geburtstag. Allerdings waren sie nicht zu zweit: Etwa 30 Gäste waren gekommen, um zu gratulieren. Ein Nachbar informierte die Polizei und die Beamten lösten die Party auf. Einige der (erwachsenen) Gäste versteckten sich in Schränken oder schlossen sich ein. Ein echter Kindergeburtstag eben. Die Polizei leitete gegen die 15 Erwachsenen im Alter von 21 bis 45 Jahren Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, weil sie gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen hatten - offensichtlich ganz bewusst, wie das anschließende Versteckspiel belegt. Was ist seitdem passiert? Nachfrage beim zuständigen Landkreis Hameln-Pyrmont.
Bußgelder in Höhe von 400 bis 1.000 Euro fällig
"Alle 15 Personen haben einen Bußgeldbescheid erhalten. In den Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von 400 bis 1.000 Euro festgesetzt", sagte eine Sprecherin NDR.de. Die Differenz komme zustande, weil zwischen Gastgebern und Gästen unterschieden werde. Ob das Geld schon eingegangen sei, wollte die Sprecherin nicht sagen. Zur Zahlungsmoral von Betroffenen werde grundsätzlich keine Auskunft gegeben.
Wie viele Verstöße gibt es?
Soweit der Einzelfall aus Hameln. Nun ein Blick aufs große Ganze. Wie viele Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz gab es im Land - etwa gegen Abstandsgebote oder Maskenpflicht? Die Antwort ist gar nicht so einfach zu finden. Die Polizei ist meist als erstes vor Ort, stellt mögliche Verstöße fest und leitet mögliche Verfahren ein. Doch schon hier gibt es große Unterschiede.
Eine Ordnungswidrigkeit - oder eine Sammelanzeige?
Einige Behörden und Dienststellen erfassen pro Tag und Ort lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz, heißt es aus dem niedersächsischen Innenministerium. In diesem Vorgang werden dann sämtliche Ordnungswidrigkeiten an diesem Ort während einer Kontrolle erfasst. Andere erfassen die Verstöße dagegen mit einer Sammelanzeige, die direkt an die Gesundheitsämter übermittelt wird.
Nicht im System der Polizei registriert
Der Unterschied: Die Sammelanzeigen werden nicht im System der Polizei registriert. Eine Auswertung dieses Systems für den Zeitraum 4. April 2020 bis 9. März 2021 ergibt laut Innenministerium für Niedersachsen insgesamt etwa 28.600 Vorgänge nach dem Infektionsschutzgesetz - bei dem Großteil handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, aber darunter sind auch einige mögliche Straftaten.
Knapp 1.600 mögliche Straftaten
Eine Straftat liegt bei Verstößen gegen die Paragrafen 74 und 75 des Infektionsschutzgesetzes vor. Unter Paragraf 74 fällt beispielsweise, wer gegen Hygienevorschriften verstößt und dadurch den Krankheitserreger verbreitet. Unter Paragraf 75 fallen dagegen etwa Verstöße gegen eine Quarantäneanordnung. Laut niedersächsischem Justizministerium sind bis Februar 2021 landesweit 285 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Paragraf 74 und 1.313 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen Paragraf 75 eingeleitet worden.
Bei den Ordnungswidrigkeiten gestaltet sich das Ganze etwas schwieriger, denn diese werden mit allen anderen Ordnungswidrigkeiten im Land zusammen erfasst. Eine Statistik dazu hat weder das Innenministerium noch das Justizministerium und auch nicht das Landesgesundheitsamt.
