Corona-Regeln: Wann wird es wieder lockerer?
Die Landesregierung hat einen Plan zur Lockerung der Corona-Beschränkungen erarbeitet, der bei sinkenden Infektionszahlen eine Rücknahme der Beschränkungen in Etappen vorsieht.
Konkret ist das allerdings noch nicht: Bei dem Stufenplan handele es sich zunächst um einen Diskussionsentwurf, über den die Landesregierung nach der nächsten Ministerpräsidenten-Runde mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Anfang Februar entscheiden wolle, heißt es in einer Vorbemerkung der Staatskanzlei. Der Plan solle für die kommenden sechs Monate "Orientierung und Transparenz" bei den geplanten Maßnahmen gewähren. Nach der Abstimmung des Entwurfs mit den Ministerien sollen das Parlament und Verbände eingebunden werden.
Inzidenz von 50: Gastronomie dürfte wieder öffnen
Grundlage für die Stufen ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche, also die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz. Die Öffnung von Einzelhandel und Gastronomie sieht der Plan beim Erreichen der angestrebten Inzidenz von 50 vor, wenn zugleich der Reproduktionsfaktor unter 0,8 liegt - das heißt, dass ein Infizierter im Schnitt weniger als 0,8 weitere Menschen ansteckt. Theater und Kinos sollen unter gleichen Bedingungen dann ebenfalls wieder öffnen können, Bars blieben aber noch geschlossen. Der Präsenzunterricht an den Schulen würde wieder uneingeschränkt aufgenommen, die Kitas wechselten in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Härtere Regeln bei steigenden Zahlen
Der Plan reicht von Stufe 1 (Inzidenz unter 10), wo fast alles wieder möglich ist, bis zur Stufe 6 (eskalierendes Infektionsgeschehen, Inzidenz über 200), in der so gut wie gar nichts mehr geht. Wenn die Zahlen wieder steigen, sollen härtere Maßnahmen schnell greifen. Aktuell befände sich Niedersachsen mit einer Inzidenz von 82,5 am Donnerstag in Stufe 4.
Neu: Keine Kontaktbeschränkungen für Kinder bis sechs Jahre
Abweichend von der aktuellen Corona-Verordnung sieht der Plan die Ausnahme von Kindern bis sechs Jahre von den Kontaktbeschränkungen vor. Außerdem ist eine Obergrenze von 100 Teilnehmenden für Hochzeiten, Taufen und Trauerfeiern vorgesehen - bislang gab es dafür keine Beschränkung. Für den Schulunterricht, der aktuell fast nur im Distanzlernen stattfindet, wird das Szenario B mit geteilten Klassen als Regelfall aufgenommen. Das Szenario C genannte Distanzlernen soll dann nur noch für Schulen gelten, an denen es Corona-Fälle gibt.
