Corona: Niedersachsen will schrittweise Lockerungen
Bund und Länder haben auf dem Corona-Gipfel eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Impfungen und Tests sollen ausgeweitet werden, um die Infektionszahlen weiter zu senken.
Die Strategie wurde mit einem Stufenplan für Lockerungen ergänzt. Demnach sollen Einzelhandel, Museen, Zoos, Galerien, Gärten sowie die Außengastronomie, Theater, Opernhäuser und Kinos nach und nach für Besuchende geöffnet werden, wenn die Inzidenzwerte unter 50 liegen. Auch bereits bei Werten zwischen 50 und 100 sind erste Lockerungen möglich. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz aber auf über 100, werden die Lockerungen zurückgenommen. Gleiches gilt für die Kontaktbeschränkungen, die ab dem 8. März etwas gelockert werden. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erläuterte die Änderungen für Niedersachsen am Donnerstagabend.
Ältere Schüler kehren Mitte März ins Szenario B zurück
Die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler beginnt: Für Grundschulkinder und Abschlussklassen gilt ab 8. März an wieder die Präsenzpflicht. In den weiterführenden Schulen wird ab dem 15. März wieder stärker auf Präsenzunterricht umgestellt. Dann beenden die Klassen 5 bis 7 sowie der 12. Jahrgang den Distanzunterricht. Sie kehren ins Wechselmodell (Szenario B) in den Präsenzunterricht zurück. Eine Woche später, vom 22. März an, sollen dann alle Schulen und Jahrgänge in den Wechselunterricht zurückkehren. Grundsätzlich gilt eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung am Sitzplatz in allen Jahrgängen der Sekundarstufe I und II. Für die Öffnungsschritte gilt allerdings eine Hotspot-Regelung, die Ansteckungen vermeiden soll: In Landkreisen und Städten, in denen der Sieben-Tage-Wert bei mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, liegen die Lockerungen solange auf Eis, bis der Wert drei Tage in Folge unterschritten wird.
Übergang in die nächste Prioritätengruppe
Ein weiterer Fokus bei den Bund-Länder-Beratungen lag auf der Impfkampagne. Bund und Länder planen, die Zahlen zu verdoppeln. Dafür würden bis Freitag elf Millionen Dosen an die Länder verteilt. Wie viele davon auf Niedersachsen entfallen, ist noch nicht bekannt. Das Land befindet sich im Übergang von der ersten zur zweiten Priorisierungsgruppe. Seit Donnerstag werden Polizistinnen und Polizisten geimpft, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher sollen folgen. Zudem sollen niedergelassene Ärzte und Hausärzte, die routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, spätestens ab Anfang April in den Impfprozess einsteigen.
Ein kostenloser Schnelltest pro Woche
Die Impfkampagne soll mit einer erweiterten Test-Strategie gestützt werden. Schnelltests seien inzwischen in großer Zahl verfügbar, hieß es vonseiten der Politik nach dem Bund-Länder-Gipfel. Sogenannte Selbsttests sollen nun dazukommen. Erste Discounter und Drogeriemärkte wollen diese bereits ab 6. März mit ins Sortiment aufnehmen. Für einen Schnelltests pro Woche, der von geschultem Personal durchgeführt wird, übernimmt der Bund für jeden Bürger ab dem 8. März die Kosten. Sollte ein Schnell- oder Selbsttest positiv sein, muss ein PCR-Test durchgeführt werden und die betreffende Person muss sich umgehend in Quarantäne begeben.
Behrens soll neue Gesundheitsministerin werden
Am Freitag kommt der Niedersächsische Landtag zu einer Sondersitzung zusammen. Zum einen werden die Abgeordneten die Ergebnisse des Gipfels für Niedersachsen debattieren und die neue Verordnung beschließen. Zum anderen will der Landtag Daniela Behrens (SPD) als neue Sozial- und Gesundheitsministerin des Landes bestätigen. Behrens tritt damit die Nachfolge von Carola Reimann (SPD) an, die am 1. März aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist.
Corona-Hotline in Niedersachsen
Wer glaubt, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 oder seinen Hausarzt kontaktieren. Der Arzt klärt dann am Telefon, ob es sich um einen Verdachtsfall handelt und trifft geeignete Maßnahmen. Wird eine Infektion nachgewiesen, muss der Patient in häusliche Quarantäne. Kontaktpersonen der erkrankten Person werden bei engem Kontakt ebenfalls zehn Tage zu Hause isoliert. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen bleiben: Abstand halten, Mundschutz tragen, regelmäßig Hände waschen und nicht in die Hand husten oder niesen.
