Corona: Niedersachsen für Erleichterungen bei Maskenpflicht
Niedersachsen drängt auf rasche Lockerungen bei den Regeln zur Maskenpflicht in Pflegeheimen und Behinderten-Einrichtungen. Auch die Diakonie hält dies für nötig.
Das Land begrüße die Bestrebungen im Bundesrat, bestimmte aktuell geltende Regelungen aufzuheben, sagte die Pressesprecherin des Gesundheitsministeriums, Anne Hage, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Bundesrat hatte sich am 28. Oktober dafür ausgesprochen, die Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen.
Maskenpflicht in Behinderten-Werkstätten auf Prüfstand
Hage betonte, in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe habe das Land das Infektionsschutzgesetz ohnehin so ausgelegt, dass in den Gemeinschaftsräumen keine Maskenpflicht herrsche. Anders sei die Lage aktuell allerdings noch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. "Dort soll es auf Bundesebene nun die neue Einschätzung geben, dass Werkstätten keine voll- oder teilstationären Einrichtungen sind und deshalb nicht der Test- und Maskenpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen", sagte Hage. "Wenn das Bundesgesundheitsministerium das bestätigt, setzen wir das natürlich ebenfalls um."
Behrens sieht erhebliche Belastungen durch Maskenpflicht
Landesgesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, es sei gut, dass der Bund bei der Auslegung des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf die Maskenpflicht für Heimbewohnerinnen und -Bewohner sowie Menschen mit Behinderungen nun offenbar mehr Flexibilität zeige. Die FFP2-Maskenpflicht habe insbesondere für Menschen mit Behinderungen sowie für die Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu erheblichen Belastungen in ihrem Alltag geführt.
Diakonie kritisiert Infektionsschutzgesetz
Auch die Diakonie in Niedersachsen spricht sich für Lockerungen aus. Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke lobte die Initiative von Land und Bundesrat. "Dass im neuen Infektionsschutzgesetz eine Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner auch in gemeinsamen Aufenthaltsräumen unserer Einrichtungen vorgesehen war, halten wir nicht für angemessen", sagte Lenke. Die diakonischen Einrichtungen seien für diese Menschen in erster Linie ihr Zuhause. Dort sollten sie sich gut aufgehoben und in einem ungezwungenen Miteinander wohlfühlen können.