Corona-Lockerungen: Das ist seit Montag anders
Die neuen Lockerungen der Einschränkungen wegen des Coronavirus, die am Montag in Niedersachsen in Kraft getreten sind, betreffen unter anderem die Bereiche Sport und Tourismus. Zahlreiche Einrichtungen dürfen wieder öffnen - vorausgesetzt, die Betreiberinnen und Betreiber sorgen für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen.
Startschuss für Fitnesscenter
Fitnessstudios können wieder aufmachen, wenn die Ansteckungsgefahr durch ein Hygienekonzept minimiert wird und die Kunden jederzeit mindestens zwei Meter Abstand zueinander halten. Wie in Gastronomiebetrieben müssen auch dort Name, Anschrift und Kontaktdaten jeder Person und die Zeit des Betretens und Verlassens des Centers dokumentiert und drei Wochen aufbewahrt werden.
Kontaktloser Sport auch in der Halle
Was für nicht professionelle Sportler geschlossen bleibt, sind Umkleiden und Duschräume. Kontaktloser Sport aber ist in öffentlichen und privaten Anlagen wieder erlaubt, auch in Innenräumen. Hier gelten natürlich ebenfalls Hygiene- und Abstandsvorgaben.
Schwimmen im Freibad möglich
Und während Hallenbäder noch zu bleiben - außer für Physiotherapie und Rettungsschwimmer-Ausbildung -, darf draußen wieder geschwommen werden. Die Betreiber von Freibädern müssen aber den Zutritt steuern, Warteschlangen vermeiden und auch darauf achten, dass die Besucher auch im Bereich der Umkleiden und Duschen Abstandsvorgaben einhalten können.
Hotels, Jugendherbergen und Co.
Die Neuerungen im Tourismus: Hotels, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent Urlaubsgäste empfangen - Voraussetzung ist ein Hygienekonzept. "Eine Überschreitung der Kapazitätsgrenze von 60 Prozent ist zulässig, wenn der Betrieb ausschließlich Geschäftsreisende aufnimmt", heißt es in der Verordnung des Landes. Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen müssen noch auf die Aufnahme von Gruppen verzichten.
Abweichende Regelungen gelten für die Ostfriesischen Inseln: Dort soll die Zahl der Besucher vom Festland begrenzt bleiben. Die Landkreise können per Ausnahmegenehmigung selbst entscheiden, ab wann sie Hotelgäste wieder zulassen.
Mehr Möglichkeiten für Restaurants
Restaurants und andere gastronomische Betriebe können nach dem Wegfall der 50-Prozent-Regel wieder alle Plätze vergeben. Pro Tisch sind allerdings weiterhin nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten erlaubt, außerdem muss der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Gästen eingehalten werden.
Schiffstour, Freizeitpark, Minigolf
Viele touristische Angebote sind mit Einschränkungen wieder zulässig. Hygiene und Abstand sowie zum Teil ein Mund-Nasen-Schutz und die Dokumentation aller Personen sind vorgeschrieben. Dann aber kann es Schiffsausflüge und Kutschfahrten, Boots- und Fahrradverleih geben. Freizeitparks, Minigolfanlagen, Kletterparks, Baumwipfelpfade und Ähnliches dürfen den Betrieb wieder aufnehmen. Stadtführungen im Freien sind mit höchstens zehn Personen zulässig, Seilbahnen mit einer Auslastung von maximal 50 Prozent. Weiter verboten bleiben touristische Busreisen.
Weitere Lockerungen:
- An Musikschulen dürfen Bläser und Chöre wieder in Gruppen bis zu vier Personen proben.
- Bildungsangebote sind unter Auflagen wieder möglich.
- Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder gestattet.
- Der Betrieb von Wettannahmestellen, Spielhallen sowie Automaten in Spielbanken ist unter Auflagen erlaubt.
- Tagespflege-Einrichtungen können unter Auflagen Personen betreuen.
- Mit Einschränkungen können Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen wieder öffnen.
- In den Schulen wird für weitere Schüler der Präsenzunterricht wieder aufgenommen.
Alle Regeln und Lockerungen im Detail sind in der aktuellen Version der Niedersächsischen Verordnung gegen die Corona-Ausbreitung nachzulesen.
