Eine Mitarbeiterin in einem Corona-Testzentrum am Hamburger Flughafen hält ein Teststäbchen für einen Nasen-Rachenabstrich. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius

Corona-Maßnahmen: Behrens will wieder kostenlose Bürgertests

Stand: 10.08.2022 07:55 Uhr

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben über den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes beraten. Niedersachsens Gesundheitsministerin sieht an etlichen Stellen Nachbesserungsbedarf.

Das Testen werde im Herbst wieder zu einem wichtigen Instrument werden, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) nach der Videokonferenz mit ihren Ressortkolleginnen und -kollegen am Dienstag. Sie fordert eine funktionierende Test-Infrastruktur, wozu auch eine praktikable Abrechnungspraxis gehöre. Behrens fürchtet, dass die Infrastruktur zusammenbricht, wenn das Bundesgesundheitsministerium nicht schnell seinen Dissens mit der Kassenärztlichen Vereinigung um Vergütung und Abrechnung der Tests beilegt. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte jüngst die Zahlungen an die Corona-Testzentren gestoppt. Behrens appellierte jetzt an den Bund, die kostenlosen Bürgertests wieder in Erwägung zu ziehen.

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Behrens: Keine Befreiung von der Maske für frisch Geimpfte

Außerdem kritisierte Niedersachsens Ministerin die Formulierung im Gesetzentwurf zur "Drei-Monats-Regelung" für Geimpfte. Demnach dürfen Personen, deren letzte Corona-Impfung maximal drei Monate zurückliegt, ohne Maske in Restaurants oder Fitnessstudios gehen. Dort können die Länder unter bestimmten Umständen eine Maskenpflicht verhängen. Behrens betonte, dass es nicht darum gehe, dass sich Menschen alle drei Monate impfen lassen. Vielmehr gehe es darum, dass frisch Geimpfte keine Maske mehr tragen und sich nicht mehr testen müssen. "Das halte ich angesichts der Infektiösität der Omikron-Variante für verwirrend und nicht klug", sagte Behrens zu diesem Vorschlag, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der vergangenen Woche zusammen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt hatte. Die Impfung schütze zwar sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen, sagte Behrens, "aber eben nicht vor einer Infektion".

Ministerin fordert: Indikatoren klar definieren

Insgesamt begrüßte Behrens, dass Bund und Länder frühzeitig vor dem dritten Corona-Herbst "über angemessene und gleichzeitig effektive Schutzinstrumente beraten". Es brauche aber eindeutige und nachvollziehbar anwendbare Indikatoren und Schwellenwerte, "damit die Instrumente vor und nicht erst mitten in der Krise greifen", fordert Behrens. So können die Bundesländer etwa bei "konkreter Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems" zusätzlich Regeln aufstellen, die über die bundesweit geltenden hinausgehen. Was aber eine "konkrete Gefahr" bedeute, werde im aktuellen Gesetzentwurf nicht eindeutig beantwortet, kritisierte Behrens. Damit aber Verordnungen der Länder vor Gericht Bestand haben, sei an dieser Stelle eine Nachjustierung notwendig. Aus Sicht von Behrens haben sich Indikatoren wie die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenauslastung bei der Beurteilung der Lage bewährt. Ein Fehler wie bei der Hotspotregelung, die sich als unwirksam erwiesen hatte, dürfe sich nicht wiederholen.

Niedersachsen sieht sich gut für Impfungen aufgestellt

Optimistisch blickt Behrens auf die Impfkampagne im Herbst. Die Infrastruktur in Niedersachsen sei sehr gut aufgestellt, wenn es darum gehe, einen angepassten Corona-Impfstoff zu verimpfen. Behrens mahnte aber, dass ausreichend Impfstoff vorhanden sein müsse und dass es wichtig sei, dass die Ständige Impfkommission eine zügige Empfehlung ausspricht. Das neue Infektionsschutzgesetz soll vom 1. Oktober dieses Jahres bis zum 7. April 2023 gelten. Der Bundestag und der Bundesrat müssen über das Gesetz abstimmen.

Bundesweite Corona-Regeln laut Lauterbachs und Buschmanns Entwurf:

  • Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen
  • Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten

  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden - mit Ausnahmen für Personen, die getestet, vor höchstens 90 Tagen von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind, wobei die letzte Impfung maximal drei Monate zurückliegen darf
  • Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, Asylbewerberheimen, Gefängnissen oder Kinderheimen
  • Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler erst ab der 5. Klasse und wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre

Mögliche Maßnahmen bei Gefahr für Gesundheitssystem:

  • Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen - ohne Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen
  • Einrichtungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich müssen Hygienekonzepte für öffentlich zugängliche Innenräume anwenden
  • Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
  • Länder sollen Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festlegen können

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Eine Mitarbeiterin einer Teststelle führt einen Corona-Schnelltest durch. © picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich Foto: Hauke-Christian Dittrich

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 10.08.2022 | 08:00 Uhr

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