Bürgermeisterwahl und Corona: Alles per Briefwahl?

Die Corona-Pandemie verändert dieser Tage viele Gewohnheiten und Rituale - auch in der Politik. So finden etwa Bürgermeisterwahlen unter ganz neuen Bedingungen statt. Ein Wahlkampf mit Bühne und großem Publikum ist nicht möglich. Auch der klassische Gang zur Wahlurne ist in diesen Zeiten nicht angebracht. Viele Gemeinden setzen deshalb auf Briefwahl, was jedoch nach deutschem Wahlrecht eigentlich nur als Ergänzung zum Urnengang zulässig ist. Doch aus Infektionsschutzgründen ist nach Angaben des Niedersächsischen Innenministeriums derzeit auch ausschließlich Briefwahl erlaubt.
Wahlkampf verlagert sich ins Internet
So hat auch die Gemeinde Butjadingen (Landkreis Wesermarsch) die Wahl eines neues Bürgermeisters auf die Stimmabgabe per Brief beschränkt. Die 5.300 wahlberechtigten Bürger können ihren Wahlzettel bis Sonntag, 17. Mai, um 18 Uhr ins Rathaus bringen. Gewählt wird der Nachfolger für Bürgermeisterin Ina Korter (Grüne), die Ende Juni in den Ruhestand geht. Nach Angaben eines Gemeindesprechers hat sich der Wahlkampf vom Marktplatz oder von Podiumsveranstaltungen ins Internet verlagert. Überraschenderweise zeichne sich eine höhere Wahlbeteiligung ab als üblich.
Bürgermeisterwahl in Uslar abgesagt
Wann dagegen die Bürger in Uslar (Landkreis Northeim) einen neuen Bürgermeister wählen können, ist derzeit unklar. Die eigentlich für den 7. Juni geplante Wahl wurde aus organisatorischen Gründen abgesagt. Vier Kandidaten hatten sich aufstellen lassen, darunter der amtierende Bürgermeister Torsten Bauer (CDU). Dessen Amtszeit hatte Landrätin Astrid Klinkert-Kittel (SPD), die die Wahl wegen der Corona-Pandemie untersagt hatte, bis mindestens Anfang September verlängert. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es jedoch nicht.
Neue Regelung soll verlängerte Amtszeit ermöglichen
Nach Angaben des Innenministeriums treten Bürgermeister nach Ablauf ihrer Amtszeit automatisch in den Ruhestand, sofern sie nicht für eine weitere Amtszeit gewählt werden. Eine Verlängerung der Amtszeit wäre nur dann möglich, wenn dies gesetzlich geregelt wäre. Das Innenministerium will nun wegen der Corona-Pandemie das Kommunalwahlrecht kurzfristig ergänzen. Verabschieden muss die neue Regelung am Ende der Niedersächsische Landtag.
