Bauern dürfen trotz Sperrfrist Gülle ausbringen
Die Güllebehälter vieler niedersächsischer Landwirte sind voll: Wegen der ausgiebigen Niederschläge der vergangenen Wochen konnten sie ihren Wirtschaftsdünger nicht auf die Felder bringen. Unter bestimmten Voraussetzungen will das Land daher das Düngen genehmigen, obwohl eine Sperrfrist bis 1. Februar gilt. "Die Lage ist angespannt", teilten Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) am Donnerstag in einer gemeinsam Erklärung mit. "Es kann zu sogenannten Havariefällen kommen, bei denen Gülle unkontrolliert ins Erdreich abfließt und damit das Grundwasser gefährdet. Das muss auf jeden Fall verhindert werden."
Genehmigung nur unter strengen Auflagen
Es handele sich um Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, hieß es. Nur unter strengen Auflagen werde das Düngen erlaubt. Landwirte müssten nachweisen, dass sie sämtliche Alternativen geprüft haben. Dazu gehörten die Lagerung der Gülle in Nachbarbetrieben, die Aufnahme bei einer Güllebörse oder die Abgabe an Biogasanlagen. Zudem kommen den Angaben zufolge nur durchgängig bewachsene, ebene Flächen für die Ausbringung in Betracht. Trinkwassergewinnungs- und Überschwemmungsgebiete sind ausgenommen. Des Weiteren dürfen maximal zehn Kubikmeter pro Hektar bodennah ausgebracht werden und es müssen mindestens zehn Meter Abstand zu Gewässern eingehalten werden.
Bauern sollen Lager-Konzept für Dünger überprüfen
"Ausnahmesituationen erfordern besondere Maßnahmen", erklärte Otte-Kinast. "Wir fordern aber von allen Betrieben, die von dieser Extremsituation betroffen sind, die künftige betriebliche Planung entsprechend anzupassen, indem das Lagerraumkonzept für Wirtschaftsdünger überprüft wird." Notfalls müssten die Landwirte tätig werden, also etwa ihren Lagerraum für Gülle erweitern, so die Ministerin.
