Ab sofort gilt bei Versammlungen in Hannover Maskenpflicht
Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage müssen ab dem 1. Januar 2022 Teilnehmende an Versammlungen im Stadtgebiet Hannovers geeignete Mund-Nase-Bedeckungen tragen.
Dies geht aus einer Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde. Die Tragepflicht soll demnach zur Eindämmung der Corona-Pandemie beitragen und gilt sowohl für angemeldete als auch für nicht angemeldete Versammlungen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung werden nach Auskunft der Polizei konsequent geahndet und können Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur Folge haben. Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte im Vorfeld davor gewarnt, die für Versammlungen geltenden Regeln umgehen zu wollen und damit insbesondere die nicht angezeigten sogenannten "Spaziergänge" gemeint. Braunschweig hatte am Donnerstag eine entsprechende Verfügung erlassen.
Allgemeinverfügung ist zeitlich begrenzt
Die Verpflichtung gelte ab dem 1. Januar zunächst bis zum 15. Januar 2022, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Eine Verlängerung der Allgemeinverfügung sei möglich. Vorgeschrieben sind laut Allgemeinverfügung Atemschutzmasken, die mindestens das Schutzniveau FFP2, KN 95 oder gleichwertig aufweisen. Ausgenommen von der Tragepflicht sind demnach Personen mit Vorerkrankungen, die dies mit einem ärztlichen Attest belegen können, sowie Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr können auch eine andere als eine FFP2-Maske tragen.
