Zoll stellt Rekord-Menge an illegalen Böllern aus Polen fest
An öffentlichen Plätzen gilt dieses Silvester in ganz Deutschland ein Böllerverbot. Auch der Verkauf ist nicht erlaubt. Der Zoll hat jedoch in diesem Jahr deutlich mehr Menschen als im vergangenen Jahr erwischt, die nicht zugelassene Böller aus Polen mitbringen wollten.
Allein im Dezember haben Zollbeamte entlang der deutsch-polnischen Grenze zwischen Pomellen, Linken und Ahlbeck 28 Mal Menschen mit illegalem Feuerwerk erwischt. Die Böller hatten keine Zulassung von der Bundesanstalt für Materialprüfung, ihnen fehlt also das erforderliche Zeichen mit einer gültigen vierstelligen Nummer.
Mehr als 1.500 illegale Feuerwerkskörper aus Polen beschlagnahmt
Mehr als 1.500 Feuerwerkskörper aus Polen mit einem Gewicht von insgesamt 84 Kilogramm hat das Hauptzollamt Stralsund diesen Monat bereits beschlagnahmt. Das sei eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren, sagt Behördensprecher Welf Winter. Wer nicht zugelassenes Feuerwerk nach Deutschland einführt, der mache sich strafbar, so Winter. "Die Einfuhr ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe geben", erklärt er. Außerdem trage man, wenn man erwischt wird, die Kosten für das Strafverfahren und auch für die Entsorgung der Feuerwerkskörper.
