"Yachthafenresidenz Hohe Düne": BGH verhandelt Betrugsvorwurf
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich heute erneut mit möglichem Subventionsbetrug beim Bau des Rostocker Hotelkomplexes "Yachthafenresidenz Hohe Düne". Es handelt sich bereits um die zweite Revision in diesem Fall.
Die Rostocker Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Unternehmer Per Harald Løkkevik die Hotelanlage in Rostock-Hohe Düne künstlich aufgeteilt und so rund 47,5 Millionen Euro Subventionen zu Unrecht bekommen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe schon 2017 auf unaufgeklärte Details hingewiesen, so die Staatsanwaltschaft. Diese gebe es immer noch.
Etliche Verfahren vor Landgerichten und Bundesgerichtshof
Von den Landgerichten Rostock und Schwerin war der norwegische Investor 2015 und 2020 freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte jeweils Revision eingelegt. Sie hatte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für Løkkevik gefordert. In einem anderen Verfahren ist ebenfalls noch eine Revision beim BGH anhängig. In dem Fall geht es um ein Urteil des Schweriner Landgerichts wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrugs. Auch dieser Entscheidung waren schon ein erstinstanzliches Urteil vor dem Landgericht Rostock und eine teilweise Aufhebung durch den BGH vorausgegangen.