Weil noch Lohn fehlte: Einbruch beim Chef
Weil er ihm Lohn schuldete, ist ein Maler aus Dargun bei seinem Chef eingebrochen. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Ein 43-jähriger Mann aus Dargun ist vom Amtsgericht Neubrandenburg zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Er war im Frühjahr 2019 in das Haus des Chefs eingebrochen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte ohne Umschweife vor Gericht den Wohnungseinbruch gestanden. Als Motiv nannte der Verurteilte den ausstehenden Lohn, den ihm der Chef einer Malerfirma noch schuldete. Als er in einem sozialen Netzwerk sah, wie der Firmeninhaber sich einen Urlaub leistete und Bilder aus Italien postete, fasste er im angetrunkenen Zustand mit einem Bekannten spontan den Entschluss, beim Chef einzubrechen.
Komplizen nicht verraten
Allerdings wollte der Angeklagte den Namen seines Komplizen nicht nennen, mit dem er über die Garage in das Haus in Dargun einstieg. Er kannte sich dort aus, da er zu besseren Zeit manchmal bei seinem Chef zu Besuch war. Die beiden Einbrecher stahlen unter anderem Geld, Lautprecherboxen und eine Schreckschußpistole. Besonders tadelte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass die Einbrecher auch die Spardose der Tochter des Chefs mitgehen ließen, in der 60 Euro lagen, Insgesamt war das Diebesgut etwa 3.400 Euro wert. Gut die Hälfte hat der Angeklagte inzwischen zurückgezahlt. Er ist derzeit arbeitslos und muss sich einen neuen Job suchen.
