Auf einer Baustellen eines Hauses.

Was tun, wenn die Baufirma pleite ist?

Stand: 26.05.2022 17:14 Uhr

Für den Fall, dass die mit dem Bau des neuen Eigenheims beauftragte Firma pleite ist, haben Fachleute einige Tipps parat.

von Marion Klinghammer, NDR Nordmagazin

Es ist ein Alptraum für jeden Bauherrn: Die Baustelle steht still, weil die Baufirma Insolvenz anmelden musste. Der Umzug ins neue Heim verzögert sich. Die Miete für die alte Wohnung und der Kredit für das neue Haus müssen gleichzeitig bezahlt werden - auf unbestimmte Zeit.

Alarmsignale für Schieflage

Bei Bauherren sollten die Alarmglocken läuten, wenn Baufirmen Termine ohne plausible Gründe nicht einhalten oder es bei ihnen einen ständigen Personalwechsel gibt. Vorsicht sei auch geboten, so Insolvenzverwalter Andreas Franz, wenn Lieferanten und Subunternehmer sich beim Bauherren melden und direkt mit ihm abrechnen wollen, weil sie nicht mehr durch die Baufirma bezahlt werden.

Sofortmaßnahmen bei Pleite

Wenn eine Baufirma pleite ist, hat der Schweriner Baurechtler Jörg Borufka einen wichtigen Rat parat: "Auf keinen Fall sollten Bauherren den bestehenden Vertrag mit der Baufirma von sich aus kündigen und mit einer anderen Firma weiterbauen." Vielmehr sollte der Bauzustand durch einen Sachverständigen dokumentiert werden. Denn diese Dokumentation sei später gerichtsfest verwertbar.

Vor Baubeginn absichern

Bauherren sollten sich nach Ansicht von Insolvenzverwalter Andreas Franz zweifach absichern. Vor Baubeginn sollten sie sich für den Zeitraum des Baus eine Vertragserfüllungsbürgschaft geben lassen: "Damit man, falls es zur Insolvenz kommt, dort wenigstens zu einem Teil vertraglich abgesichert ist." Für die Zeit nach dem Ende der Bauarbeiten rät Franz außerdem zu einer Gewährleistungsbürgschaft, damit sie für den Zeitraum bis zum Ablauf der Gewährleistung ebenfalls vertraglich abgesichert sind. Die Bürgschaften stellen die Banken der Baufirmen oder Bürgschaftsversicherungen aus. Ist eine Baufirma zahlungsunfähig, sollten sich Bauherren einen Anwalt nehmen. Der prüfe gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter, ob und wie das Bauvorhaben beendet werden kann. 

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Radio MV | 27.05.2022 | 06:00 Uhr

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