Warnstufe "Rot Plus" jetzt auch in der Hansestadt Rostock
In der Hansestadt Rostock musste nicht nur der Weihnachtsmarkt schließen, es gelten vorerst auch noch weitere Einschränkungen. Grund dafür ist die angespannte Corona-Situation.
Wegen der Corona-Infektionslage verschärft die Hansestadt Rostock ab heute die Beschränkungen. Die Stadtverwaltung hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, wonach die Stufe "Rot-Plus" in Rostock gilt. So wie im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und im Landkreis Rostock sind damit auch in der Hansestadt Rostock zahlreiche Freizeitmöglichkeiten gestrichen.
Diese Einrichtungen sind von Schließungen betroffen
Damit müssen Schwimm- und Spaßbäder für den öffentlichen Betrieb schließen. Sie dürfen nur noch für vereinsbasierte Angebote in geschlossenen Gruppen genutzt werden. Auch in Hotels müssen die Schwimmbäder geschlossen bleiben, ebenso dürfen Indoorspielplätze und die Innenbereiche von Freizeitparks nicht öffnen. Sportveranstaltungen im Profisport sind nur noch ohne Zuschauer möglich. Das betrifft bereits am Freitag den Handball-Zweitligisten HC Empor Rostock, der statt wie geplant vor 200 Zuschauern nun in einer leeren Halle spielen muss. Das bestätigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage. Der FC Hansa Rostock ist von der Regelung vorerst nicht betroffen, da der Club in diesem Jahr nur noch zwei Auswärtsspiele bestreiten muss.
Ebenfalls schließen müssen: Kinos, Theater, Konzerthäuser, die Innenbereiche von Ausstellungen und Museen, Chöre, Ensembles, Freizeitparks, Zirkusse, die Innenbereiche von Zoos und Tierparks, Volksfeste, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte, Tanzschulen, Spielhallen und tourismusaffine Dienstleistungen.
Ausnahmen für Fitnessstudios sowie Kinder- und Jugendsport
Ausnahmen sieht die neue Corona-Landesverordnung, die ebenfalls heute in Kraft tritt, für Fitnessstudios vor. Diese dürfen unter Auflagen (2G-Plus) öffnen. Auch der Kinder- und Jugendsport kann weiter angeboten werden. Die jeweiligen Gruppen dürfen in geschlossenen Räumen nicht größer als 15 Personen sein - in Außenbereichen liegt diese Grenze bei 25 Personen. Dabei gelten jeweils die 2G-Plus-Regel mit den bekannten Ausnahmen und Testerfordernisse für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen, die sich nicht impfen lassen können.
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