Wardow: Gericht hebt Genehmigung für Hähnchenmast auf
Die zwei geplanten Hähnchenmastanlagen zwischen Wardow und Kobrow bei Laage (Landkreis Rostock) dürfen vorerst nicht gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Mit dem Urteil hob das Gericht die vor vier Jahren erteilte Genehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) auf.
Gericht: Öffentlichkeit hätte beteiligt werden müssen
Der Umweltverband BUND hatte Klage gegen die Genehmigung eingereicht, weil die Investoren zwei identische Anträge für zwei Maststallanlagen mit je 39.900 Tierplätzen eingereicht hatten. Ab 40.000 Tieren wäre eine Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig gewesen. Die Kammer kam zu dem Entschluss, dass beide Ställe eine große Anlage sind und somit die Öffentlichkeit hätte beteiligt werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Berufung einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu entscheiden hätte.
Mehr als 500.000 Hähnchen pro Jahr
In den Ställen sollen laut den Planungen pro Jahr in acht Durchgängen mehr als eine halbe Million Hähnchen gemästet werden. Pro Quadratmeter würden 19 Tiere gehalten werden, hieß es. Investor Christian Heine hatte gegenüber NDR 1 Radio MV die Rechtmäßigkeit des Projekts betont. Der Bau sei vor neun Jahren angemeldet und vor vier Jahren genehmigt worden.
