Vorpommern-Greifswald nimmt verschärfte Corona-Regeln zurück
Der Kreis Vorpommern-Greifswald hat die verschärften Corona-Regeln außer Kraft gesetzt. Die nächtliche Ausgangssperre die und 15-Kilometer-Regel sind aufgehoben worden.
Nachdem einige Corona-Regeln im Landkreis Vorpommern-Greifswald für die Kläger gerichtlich gekippt wurden, hat der Landkreis die Allgemeinverfügung mit Stichtag Dienstag (2. Februar) aufgehoben. Dies gab eine Kreissprecherin am Montagmittag bekannt. Anfang vergangener Woche hatte der Landkreis die verschärften Corona-Regeln verhängt, nach denen es verboten ist, zwischen 21 und 6 Uhr ohne triftigen Grund die eigene Wohnung oder das Grundstück zu verlassen. Demnach durfte man sich auch nicht grundlos weiter als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen.
Landrat Sack: Urteilsbegründung ließ keinen anderen Schluss zu
Landrat Michael Sack (CDU) sagte, die Inhalte der Urteilsbegründung des Gerichts seien so schwerwiegend, dass die Allgemeinverfügung so nicht haltbar ist. Entscheidend für die Kreisverwaltung sei auch die Feststellung des Gerichts, dass nur das Land Maßnahmen wie Mobilitätsbeschränkungen und Ausgangssperren per Gesetz beschließen könne. Der Kreis Vorpommern-Greifswald will nun Möglichkeiten prüfen, um das nach wie vor hohe Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, so Landrat Sack.
Zuvor Gespräche zwischen Kreis und Land
Der Entscheidung waren am Montag Gespräche zwischen Landesregierung und Landrat Sack vorausgegangen. Der Landkreis hatte auf Facebook mitgeteilt, die Allgemeinverfügung zu überprüfen. "Aller Voraussicht nach - so die Entscheidung des Gerichts - wird die künftige Regelung auf Landesebene getroffen werden müssen", hieß es. Die verstärkten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind in Kraft getreten, weil der Landkreis schon länger einen höheren Inzidenzwert als 150 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche aufweist und somit als Hochrisikogebiet gilt.
Laut Gericht Verordnung auf Landesebene nötig
Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte mit seiner Entscheidung vom Freitag die Rechtmäßigkeit der nächtlichen Ausgangssperre und des 15-Kilometer-Bewegungsradius in Frage gestellt. Derartige Einschränkungen der Grundrechte können nach Auffassung der Richter nicht durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises beschlossen werden. Vielmehr bräuchte es eine Rechtsverordnung auf Landesebene. Deswegen hat das Verwaltungsgericht Greifswald die Corona-Einschränkungen für zwei Kläger aufgehoben.
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