Streit um Besetzung der Landtagsspitze
Eine Woche vor der ersten Landtagssitzung nach der Wahl droht der erste Konflikt: Ein Streit über die Besetzung der Parlamentsspitze könnte das beherrschende Thema werden.
Das Landtagspräsidium achtet darauf, dass die Spielregeln des Parlamentsbetriebs eingehalten werden - neutral und überparteilich. Der größten Fraktion fällt traditionell das Recht zu, die Spitze zu bestimmen. Die SPD-Fraktion hat Amtsinhaberin Birgit Hesse bereits erneut als Präsidentin nominiert. Die AfD als zweitgrößte Fraktion will dieses Mal ebenfalls im Präsidium vertreten sein. Vor fünf Jahren scheiterte sie noch mit ihrem Kandidaten, dem Rechtsprofessor Ralph Weber - den anderen Fraktionen galt er als zu extrem rechts.
AfD meldet Ansprüche an
Im neuen Landtag aber sind die Karten neu gemischt. Das Parlament ist mit 79 Abgeordneten so groß wie nie, erstmals sind auch sechs Fraktionen vertreten. Dieses Mal schickt die AfD die neue Abgeordnete Eva-Maria Schneider-Gärtner ins Rennen um den Vize-Präsidentenposten. Sie wurde von der Fraktion einstimmig nominiert. Sie erklärte, "es sollte eine demokratische Selbstverständlichkeit sein, dass die größte Oppositionsfraktion einen Vizepräsidenten stellt." Auch Fraktionschef Nikolaus Kramer meldete die Ansprüche der AfD an: "Als zweitgrößte Fraktion werden wir auf jeden Fall einen Kandidaten für das Präsidium nominieren."
Kein Sitz für Schneider-Gärtner?
Allerdings: Auch Schneider-Gärtner wird wahrscheinlich keinen Sitz bekommen. Auch die neuen, kleineren Fraktionen Grüne und FDP gehen vermutlich leer aus. Denn SPD, CDU und Linke haben sich offenbar darauf verständigt, dass es bei der bisherigen Regelung der Geschäftsordnung bleibt. Das heißt, dass es neben der Präsidentin weiter zwei Vizepräsidenten-Posten geben wird. Die CDU hat erneut ihre Abgeordnete Beate Schlupp als 1. Vizepräsidentin nominiert und für die Linke tritt die neue Abgeordnete Elke-Annette Schmidt an. Die Kommunalpolitikerin ist Vizepräsidentin im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte.
Dreier-Präsidium möglich
Für die Wahl reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn sich die drei Fraktionen einig sind, dann kann es beim Dreier-Präsidium bleiben. Auch die Landesverfassung sieht dieses Präsidiums-Trio vor. Sie gibt dem Landtag aber auch die Möglichkeit, mehr als zwei Vizepräsidenten zu wählen. Feste Ansprüche für einzelne Fraktionen lassen sich daraus nicht ableiten. Die Grünen wollen heute entscheiden, ob sie einen Vizeposten für sich reklamieren. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, David Wulff, erklärte, der Landtag sei vielfältiger geworden. Das Präsidium sollte den Landtag repräsentieren, "und daher ist es nur folgerichtig, das auch die neuen Fraktionen einen Anspruch auf einen Vizepräsidenten haben."
