Stralsund: Klimaaktivistin muss nicht für Krankentransport aufkommen
Im Streit um die Kosten für einen Krankentransport hat das Landgericht Stralsund eine Klage des Landkreises Vorpommern-Rügen abgewiesen. Der hatte einer Umweltaktivistin die Kosten für Rettungswagen und Notarzt auferlegt.
Ungefähr 1.600 Euro wollte der Landkreis Vorpommern-Rügen einer Umweltaktivistin für einen Rettungswagen und einen Notarzt in Rechnung stellen. Im November 2020 hatte sich die Angeklagte von der Autobahnbrücke bei Tribsees abgeseilt. Der Notarzt entschied, dass die Demonstrantin ins Krankenhaus gebracht werden muss. Heute hat das Landgericht in Stralsund das Urteil in dem Streit verkündet. Laut abschließender Beurteilung muss der Landkreis die Kosten von etwas mehr als 1.600 Euro tragen. Dem Gericht zufolge gebe es keine rechtliche Grundlage, die es dem Landkreis ermöglicht der Demonstrantin die Kosten in Rechnung zu stellen. Unter anderem auch, weil sie sich dem Gericht nach nicht in Gefahr befunden hat.
Protestaktion auf A20 bei Tribsees
Die Frau hatte vor fast drei Jahren mit mehreren Aktivisten an der A20 bei Tribsees protestiert und sich von der Autobahnbrücke abgeseilt. Der Notarzt habe aufgrund einer psychischen Auffälligkeit den Abtransport für notwendig erachtet, hieß es. Die Aktivistin war eigenen Angaben nach jedoch gegen ihren Willen mitgenommen worden. Weiter befürchtete der Mediziner, dass die Frau sich und andere gefährdet. Nach Ende der Protestaktion wurde sie ins Krankenhaus nach Stralsund gebracht und wenige Minuten später entlassen.