Schwerin: Mehr als vier Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs
Wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Jungen hat das Landgericht Schwerin einen 64 Jahre alten Mann aus Wismar zu vier Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
Für die Richterinnen und Richter steht fest, dass sich der 64 Jahre alte Angeklagte aus Wismar im Frühjahr 2013 fünfmal an dem Elfjährigen vergangen hat. Außerdem hat er laut Urteil 2018 gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. Ihm war es verboten, sich Kindern und Jugendlichen zu nähern, denn zwischen 2014 und 2017 saß er in Haft - ebenfalls wegen Kindesmissbrauchs. Trotzdem traf er sich danach wieder mehrfach mit dem Jungen, der inzwischen älter als 16 Jahre alt war.
Verteidigerin will Urteil anfechten
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und einen Monat Gefängnis beantragt, die Verteidigerin einen Freispruch. Sie hielt die Aussagen des Jungen nicht für so glaubwürdig, als dass man den 64-Jährigen deswegen verurteilen könnte. Der Angeklagte hatte den Missbrauch bestritten. Seine Verteidigerin will die Verurteilung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft beim Bundesgerichtshof anfechten.
Angeklagter lehnte strafmilderndes Geständnis ab
Der Angeklagte war ein langjähriger Bekannter des Stiefvaters des Kindes. Er kannte den Jungen seit langem. Die Übergriffe fanden während eines Besuchs des Jungen in der Wohnung des Angeklagten in Berlin statt, wo der Angeklagte damals lebte, bevor er nach Wismar zog. Im Falle eines Geständnisses wäre die Strafe geringer ausgefallen. Der Angeklagte hatte jedoch einen entsprechenden Deal zu Beginn des Prozesses abgelehnt.
