Rahmenbedingungen für Tests in Apotheken teilweise ungeklärt
In den meisten Apotheken des Landes sind bisher keine kostenlosen Schnelltests möglich. Bund und Länder hatten vereinbart, dass von Montag an jedem mindestens ein kostenloser Test pro Woche zusteht.
Die Möglichkeit des kostenfreien Schnelltests in den Apotheken Mecklenburg-Vorpommerns sollte nach den Bund-Länder-Beschlüssen der vergangenen Woche am Montag starten. In den meisten Apotheken im Nordosten war dies jedoch nicht möglich, nicht nur wegen fehlender Tests. Nicht nur die Abrechnung der Kostenlos-Tests sei ungeklärt, sagte der Vorsitzende des Landes-Apothekerverbandes, Axel Pudimat. Auch Hygiene-Vorschriften für die Tests, deren Dokumentation, Fragen des Datenschutzes bis hin zu einer möglichen Meldepflicht bei positivem Ergebnis sind bislang nicht ausreichend geklärt. Dazu käme, dass außerdem auch zu wenige Testkits verfügbar seien, um in der Breite testen zu können, so Pudimat.
Negativ-Tests Pflicht bei körpernahen Dienstleistungen
Wirtschaftsminister Glawe hatte am Sonnabend nach dem MV-Gipfel angekündigt, dass Bürgerinnen und Bürger sich von Montag an unter anderem in Apotheken, aber auch in den Testzentren kostenlos testen lassen können. "Wir hätten uns eine Abstimmung vor dieser Ankündigung gewünscht", so Verbandschef Pudimat. Die Gespräche über eine solche Vereinbarung hätten jedoch erst am Montag begonnen. Das Gesundheitsministerium hatte unterdessen mitgeteilt, dass erst in etwa zehn Prozent der Apotheken schon Corona-Schnelltests angeboten werden, also in gerade einmal 40 Apotheken landesweit. Ein negativer Corona-Test ist künftig Voraussetzung, um beispielsweise Kosmetik-Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Auch diese Pflicht sollte ursprünglich von Montag an gelten, wurde aber um eine Woche verschoben.
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