Prozess um Kindstötung: Öffentlichkeit ausgeschlossen
Vor dem Landgericht Rostock hat am Dienstag der Prozess gegen eine 26-Jährige begonnen. Unmittelbar nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit auf Antrag ihrer Verteidigerin von der Verhandlung ausgeschlossen. Bei der Befragung ihrer Mandantin kämen Umstände aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich zur Sprache, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, argumentierte die Rechtsanwältin. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an.
Anklage: Frau gebar Kind neben Tischtennisplatte
Die Frau muss sich wegen der Tötung ihres Neugeborenen verantworten. Sie soll laut Anklage in der Nacht zum 25. Mai 2019 im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen neben einer Tischtennisplatte ein Mädchen entbunden und es dann seinem Schicksal überlassen haben.
Baby hinter Sträuchern abgelegt
Nach der Geburt habe sie das Kind auf einer Rasenfläche nackt hinter Sträuchern bei Temperaturen zwischen 11 und maximal 19 Grad abgelegt. Dabei habe sie in Kauf genommen, dass das Neugeborene bei den niedrigen Temperaturen und wegen der fehlenden Versorgung sterben könnte.
Baby lebte nach der Geburt
Laut Anklage wählte die Frau den Ablageort so, dass das Kind nicht schnell gefunden werden konnte. Damit habe sie sich des Totschlags schuldig gemacht. Die Obduktion der Leiche des Babys hatte ergeben, dass das Neugeborene nach der Geburt gelebt hatte.
Passantin fand nackten, toten Säugling
Eine Passantin hatte das nackte, leblose Neugeborene entdeckt und die Polizei alarmiert. Ein Notarzt stellte daraufhin den Tod des Säuglings fest. Die Todesursache war Unterkühlung. Die Polizei fand die Mutter über Zeugenbefragungen in der Umgebung. Die 26-Jährige gab die Geburt zu, sie war danach in psychiatrischer Behandlung. Für den Prozess sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am 6. Februar gesprochen werden.
