Oster-Ausflüge: Opposition begrüßt Gerichts-Entscheidung

Die Oppositionsparteien im Schweriner Landtag, Linke und AfD, haben die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht begrüßt, mit der es die Osterausflugs-Verbote der Landesregierung einkassiert hat. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und mehrere Bürgermeister riefen dennoch dazu auf, von weiten Ausflügen und Familienbesuchen abzusehen. Die Landesregierung hatte Tagesausflüge unter anderem auf die Ostseeinseln, in die Gemeinden entlang der Ostseeküste, in die Stadt Waren an der Müritz sowie in weitere Gemeinden auch für Bürger Mecklenburg-Vorpommerns eigentlich verbieten wollen.
Unverhältnismäßiger Freiheits-Eingriff
In seiner ersten Begründung erklärte das Gericht, die vorgesehenen Beschränkungen seien ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Person. Dem Gericht sei zwar die außergewöhnliche Gefährdungssituation bewusst, die Vorschrift greife aber unangemessen in das Grundrecht ein. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet die Landeshauptstadt Schwerin und ihre Umgebung nicht von der beabsichtigten Reisebeschränkung erfasst wurden. Zudem sei wegen des Fehlens auswärtiger Touristen ohnehin mehr Platz in den Urlauber-Zentren.
Opposition begrüßt Gerichts-Entscheidung
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, die Landesregierung respektiere die Entscheidung des Gerichts und werde rechtlich nicht dagegen vorgehen. Dennoch appelliere sie weiterhin an die Einheimischen, Familienbesuche über Ostern genauso zu unterlassen wie Ausflüge zu touristischen "Hotspots" des Landes. Die Landtagsfraktionsvorsitzende der Linken, Simone Oldenburg, begrüßte, dass für viele Familien Spaziergänge am Ostseestrand oder ein Tagesausflug an die Seenplatte nun doch erlaubt seien. "Zudem ist es ein gutes Zeichen, dass auch in Krisenzeiten die Grundrechte der Menschen weitestgehend gewahrt bleiben", so Oldenburg. Nicht alle Maßnahmen seien im Namen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Für die zweite Oppositionspartei im Landtag begrüßte der AfD-Abgeordnete Horst Förster die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: "Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen war in der Tat niemanden zu vermitteln."
"Ostern 2020 ist es zu Hause am schönsten"
Mehrere Bürgermeister und Landräte schlossen sich dem Appell von Ministerpräsidentin Schwesig an, auf Ausflüge zu verzichten. "Weil es eben um unsere Gesundheit geht", sagte Hiddensees Bürgermeister Thomas Gens. Vorpommern-Greifswalds Landrat, Michael Sack (CDU), meinte, auch wenn in einem Punkt die Landesverordnung außer Kraft gesetzt wurde, hätten die Menschen verstanden, zum Beispiel nicht auf die Insel Usedom zu fahren: "Es geht dabei nicht um den Schutz der Insulaner, sondern um den eigenen Schutz, es geht um uns alle selbst.
Was rechtlich möglich ist, muss nicht vernünftig sein
Auch der Landrat der Mecklenburgischen Seenplatte, Heiko Kärger (CDU), riet von Ausflügen ab. Er warnte vor "italienischen Verhältnissen". Ein Blick nach Norditalien mache klar, wie schnell sich Coronaviren ausbreiten können, so Kärger. Der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages, Wismars Oberbürgermeister Thomas Beyer (SPD) meinte, was rechtlich möglich ist, müsse nicht vernünftig sein. Ihm gehe es nach wie vor darum, Corona-Infektionen nicht durch Menschenansammlungen anzukurbeln. Auch Innenminister Lorenz Caffier (CDU) setzte auf die "Einsicht" der Bürger. Ansonsten müssten die bestehenden Maßnahmen möglicherweise verlängert werden. Caffier sagte, es bleibe bei den angekündigten Polizeikontrollen im gesamten Land.
Weiterhin Einreiseverbot für Einwohner anderer Bundesländer
Ungeachtet des aktuellen Beschlusses bleibt es beim Einreiseverbot für Einwohner aus anderen Bundesländern. Ein Hamburger ist am Donnerstag in einem Eilverfahren mit einer Klage gegen die Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald wies am Donnerstag zwei Eilanträge gegen die Verordnung des Landes ab. Eine war vom Pächter eines Jagdbezirks im Nordosten eingegangen, der seinen Wohnsitz außerhalb des Landes hat. Auch eine Familie, die in ihre Zweitwohnung nach MV reisen wollte, rief das Gericht an - erfolglos.
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