OVG lehnt Antrag von Friseurin ab
Friseur-Salons in Mecklenburg-Vorpommern bleiben bis zum 1. März geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht hat einen entsprechenden Eilantrag einer Friseurin abgelehnt. Sie hatte argumentiert, Friseurbetriebe wegen der Corona-Pandemie zu schließen, sei unverhältnismäßig. Sie wollte erreichen, dass der entsprechende Paragraph in der Landesverordnung gekippt wird. Das Gericht entschied aber, dass zwar in die Rechte der Antragsstellerin umfangreich eingegriffen werden. Dies sei jedoch mit der staatlichen Schutzpflicht für die Gesundheit aller gerechtfertigt. Ab dem 1. März sollen Friseure im Land nach den Plänen der Landesregierung aber wieder öffnen können. | 22.02.2021 17:30
