Nach Unfall mit zwei Toten auf A20: Anklage erhoben
Nach einem Verkehrsunfall mit zwei Toten auf der A20 bei Wismar im August 2020 hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.
Die Schweriner Staatsanwaltschaft erklärt den langen Zeitraum bis zur Anklageerhebung damit, dass es in dem Fall sehr umfangreiche Ermittlungen gegeben habe. Diverse Gutachten und Dutzende Zeugenaussagen mussten bearbeitet und zur Anklageschrift zusammengefasst werden.
War es ein illegales Autorennen?
Dem 30 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Barnim (Brandenburg) werden fahrlässige Tötung, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehr vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Auch der Vorwurf eines verbotenen Autorennens stehe im Raum, hieß es. Der Mann soll seinerzeit mit hoher Geschwindigkeit auf ein vor ihm fahrendes Auto aufgefahren sein. In diesem Wagen starben der 45-jährige Fahrer und seine 19-jährige Mitfahrerin, die beide aus Vorpommern stammten. Ein weiterer 19-jähriger Insasse dieses Wagens wurde schwer verletzt.
Mit 2,1 Promille und 248 km/h über die Autobahn
Der Beschuldigte, der allein unterwegs war, blieb damals unverletzt. Bei ihm wurden 2,1 Promille Atemalkohol gemessen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann bei dem Unfall mit bis zu 248 Kilometer pro Stunde gefahren sein.
Ermittler: Mann war zuvor kontrolliert worden - und durfte weiterfahren
Der Mann war laut Staantsanwalschaft vor dem Unfall auf einem Parkplatz an der A20 bei Lübeck zunächst von Polizisten kontrolliert worden. Sie hatten nicht bemerkt, dass er betrunken war. Der Fahrer habe angegeben, keinen Alkohol getrunken zu haben. Einen Test habe er abgelehnt und seine etwas unsichere Fahrweise mit Übermüdung erklärt - er durfte schließlich weiterfahren. Gegen die beiden Schleswig-Holsteiner Polizisten laufen gesonderte Ermittlungsverfahren der Lübecker Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung.
