Ministerin reduziert Sparvorgaben für die Hochschulen
Die Hochschulen und Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern müssen im kommenden Jahr weniger sparen als bislang vorgesehen. Das hat das Wissenschaftsministerium mitgeteilt.
Eigentlich sollte das Ministerium 2023 mehr als 18 Millionen Euro weniger ausgeben als sonst. So hat es der Landtag im Doppelhaushalt festgelegt. Diese Kürzungen hätten in erster Linie die Hochschulen und Universitäten im Land getroffen, die dadurch Studium, Lehre und Forschung in Gefahr sahen.
"Totes Kapital" soll aktiviert werden
Nun hat das Wissenschaftsministerium nach eigenen Angaben eine Lösung gefunden. Demnach dürfen die Hochschulen "totes Kapital" einsetzten, das bislang nicht für Forschung und Lehre im kommenden Jahr eingeplant war. Sie sollen eine Pflichtrücklage aus vergangenen Jahren in Höhe von rund neun Millionen Euro auflösen und weitere fünf Millionen Euro aus einem anderen Geldtopf ausgeben. So müssen die Hochschulen im kommenden Jahr nur noch vier Millionen statt der angekündigten 18 Millionen Euro einsparen. Nach Aussage von Ministerin Bettina Martin (SPD) bekommen die Hochschulen Planungssicherheit und können sicherstellen, dass es nicht zu Einschnitten in den Strukturen von Forschung und Lehre kommt.