MV verlängert Corona-Landesverordnung - weiter Maskenpflicht im Nahverkehr
Im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Die Landesregierung hat die Corona-Landesverordnung am Dienstag um weitere vier Wochen verlängert. Sie gilt nun bis zum 19. August. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt damit auch für Besucher weiterhin die 3G-Regel - Zutritt hat nur wer geimpft, genesen oder getestet ist. In Arztpraxen muss Maske getragen werden, sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind. Die aktuellen Regeln. | 19.07.2022 18:46