Ludwigslust-Parchim: Schule und Kita nur noch mit Notbetreuung
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim gelten schärfere Corona-Regeln. Der Besuch von Kitas, Kinderpflegestellen und Schulen ist bis einschließlich 14. Februar untersagt, es gibt für Ausnahmefälle eine Notbetreuung. Über die Einführung von Ausgangssperren und die 15-Kilometer-Regel soll in den kommenden Tagen entschieden werden.
Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz bei Corona-Infektionen im Landkreis Ludwigslust-Parchim unter 150 liegt, gelten dort mit Beginn der neuen Woche verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen, wie der Kreis am Wochenende mitteilte. Demnach ist der Besuch von Kitas und Schulen bis einschließlich 14. Februar nicht möglich. Allerdings gebe es für Ausnahmefälle eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind. Der Landkreis wies im täglichen Lagebericht des Landesamts für Gesundheit und Soziales vom Sonntag eine Sieben-Tages-Inzidenz von 140,2 auf, am Sonnabend lag er bei 142,1, am Freitag bei 141,2.
Kreis Ludwigslust-Parchim verweist auf "Ampelerlass"
Der Landkreis berief sich bei seiner Entscheidung auf den sogenannten Ampelerlass der Landesregierung. Danach sollen die Maßnahmen solange in Kraft bleiben, bis der Schwellenwert von 150 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen für mindestens 14 Tage ununterbrochen unterschritten werden. Wie es in einer Erklärung des Kreises weiter heißt, hätten sich die Landkreise und kreisfreien Städte nach den Bund-Länder-Beratungen am Dienstag darauf verständigt, den vergangenen Donnerstag (21. Januar) als Stichtag für weitere Maßnahmen in Kitas und Schulen zu wählen, die von der kommenden Woche an gelten sollen.
Entscheidung über Mobilitätseinschränkungen in den nächsten Tagen
Am vergangenen Donnerstag betrug die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises 163,9 Neuinfektionen - lag damit über dem kritischen Wert von 150. Im Januar lag der Inzidenzwert des Landkreises meist zwischen 150 und 190. Über weitere Mobilitätseinschränkungen wie etwa eine nächtliche Ausgangssperre sowie die sogenannte 15-Kilometer-Regel soll in den kommenden Tagen entschieden werden.
Ausnahme für Abschlussklassen
Eine Ausnahme bei der Einstellung des Prädenzunterrrichts bilden Schüler der Abschlussklassen. Sie erhalten unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald gelten die schärferen Bedingungen von Mittwoch an, Montag und Dienstag seien sogenannte Übergangstage, hieß es. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten diese Regelungen bereits und bleiben bestehen.
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